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Leuthard Doris · Bundesrat · 2017-03-06

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2017-03-06

Wortprotokoll

Herr Nationalrat Fricker, nach Ansicht des Bundesrates sind die Professionalität und Unabhängigkeit des Ensi erwiesen. So gewährleisten die bestehenden Gesetzesgrundlagen, dass das Ensi seine Entscheidungen unter keinerlei Druck, sei er politischer oder wirtschaftlicher Art, trifft. Ferner ist der Bundesrat der Auffassung, dass das Ensi von der Kernenergiegesetzgebung mit ausreichenden Mitteln ausgestattet ist, um die Aufsicht über die Sicherheit der Kernanlagen in der Schweiz wirksam auszuüben. Im Kernenergiegesetz wird festgehalten, dass die Aufsichtsbehörde in fachlicher Hinsicht nicht weisungsgebunden ist. Ausserdem ordnet sie alle zur Einhaltung der nuklearen Sicherheit notwendigen Massnahmen an.

Der Ensi-Rat besteht als strategisches und internes Aufsichtsorgan des Ensi aus fachkundigen Mitgliedern. Diese dürfen weder eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben noch ein eidgenössisches oder kantonales Amt bekleiden, welches geeignet ist, ihre Unabhängigkeit zu beeinträchtigen. Diese Regelungen haben sich bewährt und werden, zusammen mit der hochentwickelten Unabhängigkeitskultur im Ensi, im Bericht der GPK des Ständerates vom 6. Oktober 2015 über die "Sicherstellung der Unabhängigkeit von Aufsichts- und Regulierungsbehörden der dezentralen Bundesverwaltung" als gutes Beispiel herausgestrichen.

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