Leuthard Doris · Bundesrat · 2017-03-06
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2017-03-06
Wortprotokoll
Die Geschwindigkeitskontrollen obliegen den Kantonen. Der Bund hat lediglich Einfluss auf die Standorte der stationären Radaranlagen auf den Nationalstrassen. Bei der diesbezüglichen Standortwahl steht die Verbesserung der Verkehrssicherheit im Vordergrund. Für alle anderen Radaranlagen sind die Kantone und die Gemeinden zuständig.