Leuthard Doris · Bundesrat · 2017-03-06
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2017-03-06
Wortprotokoll
Wenn die Stromversorgung mittel- oder langfristig erheblich gefährdet ist, kann der Bundesrat gemäss Artikel 9 des Stromversorgungsgesetzes Massnahmen treffen. Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (Elcom) ihrerseits beobachtet die Entwicklung der Elektrizitätsmärkte und kann dem Bundesrat, wo sie es für nötig hält, Vorschläge für Massnahmen nach Artikel 9 unterbreiten. Da die Elcom eine unabhängige Aufsichtsbehörde ist, untersteht sie nach Artikel 21 Absatz 2 des Stromversorgungsgesetzes keinen Weisungen des Bundesrates. Gemäss eigenen Angaben der Elcom ist derzeit nicht vorgesehen, einen Bericht nach Artikel 22 Absatz 4 des Stromversorgungsgesetzes zu erarbeiten.
[VS]