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Hess Lorenz · Nationalrat · 2017-03-06

Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2017-03-06

Wortprotokoll

Für die BDP-Fraktion ist Eintreten auf diese Vorlage unbestritten. Wir erachten sie als notwendig, um diese Fonds zeitgemäss und modern verwalten zu können. Diese Vorlage trägt auch der Bedeutung der Fonds Rechnung. Sie zeigt sich vor allem, wenn wir uns die immensen Mittel vor Augen führen, die hier im Rahmen der Finanzflüsse verwaltet oder verschoben werden müssen. Hierzu braucht es dringend eine neuere, zeitgemässe, moderne Regelung, und dazu ist das Gesetz, wie es hier vorgeschlagen wird, das richtige Mittel.

Eine öffentlich-rechtliche Institution, wie sie hier mit Compenswiss vorgeschlagen wird, bietet klar die besten Voraussetzungen, um zum einen die Good-Governance-Regeln einzuhalten, um weiter die nötige Transparenz in dieser Angelegenheit zu wahren und um schlussendlich die richtige Aufsichtsregelung zu haben. Deshalb hat Compenswiss richtigerweise eine eigene, klare Rechtsform. Die Rechtspersönlichkeiten des AHV-, des IV- und des EO-Ausgleichsfonds werden damit hinfällig.

Die Aufgaben dieser neuen Anstalt sind erstens die Verwaltung der Fonds, zweitens das Sicherstellen der gesetzlich vorgeschriebenen Mittel, um die Aufgabe zu erfüllen, und schliesslich - nicht unwichtig - drittens die sachgemässe und optimale Anlage des Vermögens. Die BDP-Fraktion ist der Meinung, so, wie es auch der Ständerat und die Mehrheit unserer Kommission sind, dass diese drei Hauptaufgaben mit dieser Vorlage am besten und am zeitgemässesten wahrgenommen werden können. Auch ist es sinnvoll, dass nicht die Eidgenössische Finanzkontrolle als Revisionsstelle eingesetzt wird, sondern dass eine unabhängige Revisionsstelle die Revision vornimmt. Der Ständerat hat dies schon geändert, und jetzt wird es auch wieder vorgeschlagen. Warum ist das wichtig? Der Grund ist, dass sich diese Institution mit den Fonds in freien Märkten bewegt, und da ist grösste staatliche Zurückhaltung wichtig. Deshalb ist die Idee richtig, eine unabhängige Revisionsstelle einzusetzen.

Ich erlaube mir, mich hier im Rahmen der Eintretensdebatte auch gerade zu den Minderheitsanträgen zu äussern, dann ist das nachher nicht mehr nötig. Wir lehnen sämtliche Anträge der Minderheiten ab.

Bei den Anträgen der Minderheit von rechts lehnen wir sowohl den Antrag auf Nichteintreten als auch die Anträge, bei denen es um Überregulierung gehen soll, ab. Unserer Meinung nach ist diese Vorlage hier nicht das richtige Turngerät für Deregulierungsübungen. Wir haben hier vielmehr, was die Regulierung anbelangt, in einem schlanken Gesetz das richtige Mass vor uns. Wir lehnen deshalb die Anträge dieser Minderheit ab, sowohl den Nichteintretensantrag als auch die Anträge gemäss der Fahne.

Wir lehnen auch den Antrag der linken Minderheit ab. Dort geht es darum, wieder zurückzukommen und hier anstelle einer unabhängigen, neutralen, externen Revisionsstelle, die jetzt neu vorgesehen ist, die Eidgenössische Finanzkontrolle ins Feld zu führen.

Aus diesen Überlegungen bitten wir Sie, auf diese Vorlage einzutreten, das ist zeitgemäss und notwendig. Wir bitten Sie zudem, die Anträge der Minderheiten abzulehnen.

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