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Schmid Martin · Ständerat · 2017-03-06

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2017-03-06

Wortprotokoll

Hier geht es um die Verletzung der Anmelde- und Aufzeichnungspflichten und um die Einführung einer neuen Sanktionsbestimmung. Der Nationalrat hat diese vom Bundesrat vorgeschlagene Sanktionsbestimmung gestrichen.

Worum geht es? Es geht um Verstösse der Arbeitgeber gegen die Pflicht, einen neuen Betrieb bei der Unfallversicherung anzumelden, sowie gegen die Aufzeichnungspflichten für die Beschäftigung ihrer Arbeitnehmer. Mit dem neuen Artikel 18a soll Verletzungen dieser gemäss dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) geltenden Anmelde- und Aufzeichnungspflichten vorgebeugt und wo nötig sollen diese Verletzungen auch sanktioniert werden. Damit soll den Kontrollorganen im Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit ein handfestes Instrument zur Verfügung gestellt werden, wodurch auch das Gewicht dieser Sanktionsbehörde erhöht werden soll.

Wir haben schon beim Eintreten davon gesprochen: Die Sanktion für den, der diese Pflichten verletzt, beträgt 1000 Franken im Einzelfall, und im Wiederholungsfalle sind es 5000 Franken. Es ist darauf hinzuweisen, dass diese Sanktion zusätzlich zu den Sanktionsbestimmungen im UVG und im Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) ausgesprochen werden können. Es wird hier also eine zusätzliche Sanktionsmöglichkeit eingeführt. Es war dann auch in der Kommission sehr umstritten, ob das richtig sei, ob es nicht genüge, dass die Sanktionsbestimmungen im UVG oder im AHVG oder bei den Quellensteuern anzuwenden sind und sie, wie der Nationalrat das möchte, auf dieser Basis belassen werden. Die Mehrheit ist der Meinung, dass es in diesem Bereich Handlungsbedarf gibt. Wir haben uns dann dafür entschieden, dass erstens diese neue Bussenmöglichkeit ins Gesetz aufgenommen werden sollte und dass zweitens der zuständigen Behörde diese Kompetenz gegeben werden kann. Diese Behörde kann dann gleichzeitig Sanktionen für den gleichen Tatbestand aussprechen.

Falls der Ständerat hier dem Antrag der Kommissionsmehrheit zustimmt - was ich Ihnen beliebt machen möchte -, könnte dann der Zweitrat diese Bestimmung durchaus mit Blick auf diese Gedanken noch einmal prüfen, um zu sehen, ob es wirklich richtig ist, dass für den gleichen Sachverhalt zwei Sanktionen ausgesprochen werden können und zwei unterschiedliche Behörden zuständig sein sollen. Wir würden eine Differenz schaffen, wenn Sie hier dem Antrag der Kommissionsmehrheit zustimmen würden, womit wir dann in der Differenzbereinigung die Möglichkeit hätten, diese Fragen auch inhaltlich nochmals anzuschauen.

Im Namen der Kommissionsmehrheit beantrage ich Ihnen, hier dem bundesrätlichen Entwurf zuzustimmen.

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