Hess Hans · Ständerat · 2002-03-13
Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-03-13
Wortprotokoll
Die Anpassung in Artikel 117 erfolgt, weil der Rüstungschef von der speziellen Statusregelung ausgenommen worden ist und die [PAGE 139] Rechtsgrundlagen für die höheren Stabsoffiziere in der neuen Bundespersonalgesetzgebung vorgesehen sind.