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Jans Beat · Nationalrat · 2017-03-07

Jans Beat · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-03-07

Wortprotokoll

Wir diskutieren hier eine Änderung der Bundesverfassung. Sie erinnern sich: Am 9. März 2016 setzten wir uns zum ersten Mal mit der Volksinitiative "für Ernährungssicherheit" auseinander. Damals beschloss der Nationalrat nach ausführlicher Debatte, der Kommissionsminderheit zu folgen und die Initiative mit 91 zu 83 Stimmen bei 19 Enthaltungen zur Annahme zu empfehlen.

Heute diskutieren wir einen direkten Gegenvorschlag zu dieser Initiative. Der Ständerat und die WAK des Nationalrates empfehlen Ihnen mit grossem Mehr, diesen anstelle der Initiative zu unterstützen. Ich werde Ihnen nun die Entstehungsgeschichte dieses Gegenvorschlages erklären und ausführen, wie die neue Verfassungsbestimmung, die wir jetzt diskutieren, aus Sicht des Ständerates und aus Sicht der WAK-NR genau zu verstehen ist.

Das Ziel der Volksinitiative "für Ernährungssicherheit", die am 8. Juli 2014 mit 147 812 gültigen Unterschriften eingereicht worden war, ist es ja, die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln aus vielfältiger und nachhaltiger einheimischer Produktion zu stärken. Wichtig ist zu wissen, dass der Bundesrat noch vor jener Debatte hier im Nationalrat die Initiative zwar abgelehnt hatte, aber einen direkten Gegenentwurf dazu in Erwägung gezogen hatte. Er sah den Bedarf, den Aspekt der Ernährungssicherheit in die Verfassung aufzunehmen, als gegeben an. Er schlug vor, mit einem neuen Artikel 102a zugunsten der Ernährungssicherheit ein umfassendes und ausgewogenes Gesamtkonzept in der Verfassung zu verankern. Dieses sollte den Handel mit Lebensmitteln ebenso stark betonen wie deren Produktion im Inland. Dieser bundesrätliche Gegenentwurf stiess aber auf wenig Zuspruch in der Vernehmlassung. Die Notwendigkeit für einen neuen Verfassungsartikel wurde mehrheitlich verneint. Deshalb liess der Bundesrat die Idee des Gegenvorschlages fallen.

Nachdem wir im Nationalrat die Empfehlung auf Annahme der Initiative beschlossen hatten, beschäftigte sich die WAK des Ständerates damit, und das tat sie sehr ausführlich. Nicht weniger als vier Sitzungen verbrachte sie mit diesem Geschäft. Sie nahm eine Gesamtschau vor, und sie betrachtete die Initiative nicht für sich alleine, sondern vor dem Hintergrund, dass noch drei weitere Volksinitiativen im Landwirtschaftsbereich auf dem Tisch liegen, die zum Thema Landwirtschaft eingereicht wurden: namentlich die Fair-Food-Initiative, die Initiative "für Ernährungssouveränität" und die Hornkuh-Initiative.

Die WAK-SR liess sich von der Verwaltung einen Bericht zur Auslegeordnung erarbeiten, führte Anhörungen durch und kam schliesslich zum Schluss, dass es doch sinnvoll wäre, einen direkten Gegenvorschlag zu zimmern, so, wie das ursprünglich der Bundesrat getan hatte. Es bestehe Handlungsbedarf, sagte die WAK-SR, denn die Sensibilität für Ernährungssicherheit und einen schonenden Umgang mit allen Ressourcen sei in der Bevölkerung gewachsen. Ein Gegenentwurf könne zudem, so die WAK-SR, bei diesen vier Volksinitiativen, die sich teilweise überlappen oder widersprechen, auch Klarheit schaffen und die Haltung des Parlamentes zum Ausdruck bringen. Schliesslich präsentierte die WAK-SR - das Stimmenverhältnis betrug 11 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen - den Gegenentwurf, der Ihnen mit der Fahne nun vorliegt.

Mit diesem Gegenentwurf verfolgt die ständerätliche Kommission das Ziel, dass der mit der Agrarpolitik 2014-2017 eingeschlagene Weg weitergeführt wird, dass kein Protektionismus festgeschrieben wird, dass die ganze Kette der Ernährungswirtschaft abgebildet wird. Zudem soll erwirkt werden, dass Produktions- und Konsumverhalten zu Nachhaltigkeit führen, ohne dass die Konsumentinnen und Konsumenten bevormundet werden. Die ständerätliche Kommission versteht Artikel 104a als Gesamtkonzept. Der Kommissionssprecher des Ständerates sagte, der Gegenentwurf stehe "für eine nachhaltige und vorrangige Inlandproduktion. Er ist ausgerichtet auf die gesamte Wertschöpfungskette und auf den Markt, also auf den ganzen Bereich vom Boden bis zum Teller. Er ist offen für grenzüberschreitende Handelsbeziehungen, zum Nutzen und im Interesse der Landwirtschaft, der vor- und nachgelagerten Betriebe und der Konsumentinnen und Konsumenten." (AB 2016 S 901).

Der Ständerat nahm diesen Gegenvorschlag dann mit 38 zu 4 Stimmen deutlich an. Dann kam die WAK-NR; sie beugte sich schliesslich am 24. Januar über diesen neu [PAGE 214] vorgeschlagenen Verfassungstext und beschloss mit 20 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen ebenfalls, diesen Gegenvorschlag der Initiative vorzuziehen.

Welche Überlegungen haben die WAK-NR bewogen, diesen Gegenentwurf zur Initiative, die Sie ja zur Annahme empfohlen haben, vorzuziehen?

1. Beide Kommissionen und der Bundesrat hatten klar festgehalten, dass diese neue Verfassungsbestimmung keine Gesetzesänderungen auslösen wird. Die Agrarpolitik wird in ihrer bisherigen Ausrichtung weitergeführt werden. Es wird auch kein neuer Subventionstatbestand geschaffen.

2. "Ernährungssicherheit" ist ein Begriff, der in Anbetracht wachsender globaler Nachfrage nach Lebensmitteln eine Umschreibung in der Verfassung verdient.

3. Der Gegenvorschlag korrigiert wesentliche Mängel des Initiativtextes. Die Übergangsbestimmung und der Absatz betreffend administrativen Aufwand sind nicht mehr enthalten.

4. Der Begriff "Ernährungssicherheit" wird klarer umschrieben. Nicht nur die inländische Produktion soll dazu beitragen, sondern explizit auch der Handel.

5. Der Handel soll sich fair entwickeln: "Grenzüberschreitende Handelsbeziehungen, die zur nachhaltigen Land- und Ernährungswirtschaft beitragen, sollen gefördert werden." Diese Formulierung ist auch ein Entgegenkommen an die Initiantinnen und Initianten der Fair-Food-Initiative.

6. Die inländische Lebensmittelproduktion soll gemäss Buchstabe b "standortangepasst und ressourceneffizient" sein. Über diese Ausdrücke wurde viel diskutiert. Es ist deshalb wichtig, dass ich zitiere, was die WAK-SR darunter versteht: "Die Landwirtschaft soll nicht intensiviert sein, die Belastung der natürlichen Ressourcen soll nicht zunehmen. Unter standortangepasster Produktion ist einerseits die Ausnutzung des agronomischen Potenzials für die Lebensmittelproduktion zu verstehen. Andererseits wird damit zum Ausdruck gebracht, dass sich die Produktion innerhalb der ökologischen Grenzen bewegen soll bzw. die Tragfähigkeit der Ökosysteme nicht überbelastet werden darf. Eine Verbesserung der Ressourceneffizienz soll dazu beitragen, die Beanspruchung der Ressourcen und die Emissionen in die Umwelt unter Erhaltung des Beitrags der Inlandproduktion zur Versorgungssicherheit zu reduzieren." Die WAK-NR stützt diese Auslegung der Begriffe ausdrücklich.

7. In diesen neuen Gegenvorschlag soll der Aspekt Food Waste aufgenommen werden. Nahrungsmittelverschwendung soll verhindert werden. Einen ressourcenschonenden Umgang mit Lebensmitteln verlangt diese Initiative. Das ist auch ein Entgegenkommen an die Initiantinnen und Initianten der Fair-Food-Initiative.

8. Das war auch wichtig für unsere Erwägungen: Während der Debatte hat der Präsident des Schweizerischen Bauernverbandes als Absender der eidgenössischen Volksinitiative "für Ernährungssicherheit" explizit zugesichert, dass die Initiative zurückgezogen wird, sobald der Gegenvorschlag in der Schlussabstimmung angenommen wird. Die nötige Zahl Unterschriften aus dem Initiativkomitee sei bereits eingeholt, wurde uns versichert.

Aus diesen acht Gründen empfehlen wir als grosse Mehrheit der WAK-NR Ihnen, diesen Gegenvorschlag der Initiative vorzuziehen.

Für die kleine Minderheit, die sich gegen diesen Gegenvorschlag ausgesprochen oder sich enthalten hat, ist der bestehende Landwirtschaftsartikel, Artikel 104, ausreichend. Die Minderheit sieht eine Verfassungsänderung nicht für nötig an.