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preparatory:AB 211889

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2017-03-07

Wortprotokoll

Sie haben in der Frühjahrssession des Jahres 2016 die Ernährungssicherheits-Initiative des Bauernverbandes knapp zur Annahme empfohlen. In der Zwischenzeit hat die WAK-SR einen Gegenentwurf zur Initiative ausgearbeitet. Der Ständerat hat diesen im November mit grosser Mehrheit gutgeheissen. Ihre vorberatende Kommission empfiehlt Ihnen ebenfalls mit sehr deutlichem Mehr, diesem Gegenentwurf zuzustimmen. Damit lehnen sowohl die WAK des Ständerates wie jene des Nationalrates die Initiative entschieden ab. Sie sind aber auch überzeugt, dass ein in der Verfassung verankertes Konzept zur Sicherung der Lebensmittelversorgung der kommenden Generation sinnvoll ist.

Der Bundesrat hat ebenfalls erwogen, der Initiative einen Gegenentwurf gegenüberzustellen. Aufgrund der mehrheitlichen Ablehnung in der Vernehmlassung hat er sich dann entschieden, die Initiative ohne Gegenentwurf zur Abstimmung zu bringen und zur Ablehnung zu empfehlen. In der Vernehmlassung wurde das umfassende Konzept des Bundesrates damals zwar grundsätzlich und mehrheitlich unterstützt, dessen Verankerung in der Verfassung aber, wie auch die Initiative selber, von einer Mehrheit der Teilnehmer abgelehnt.

Weshalb unterstützt jetzt der Bundesrat den Gegenentwurf? Der Gegenentwurf verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz, der bei der Sicherung der landwirtschaftlichen Produktionsgrundlagen, insbesondere des Kulturlandes, beginnt und beim ressourcenschonenden Umgang mit Lebensmitteln endet. Letzteres beinhaltet auch die Reduktion von Lebensmittelabfällen.

Lassen Sie mich eine Bemerkung zum Kulturland einflechten: Es geht auf jeden Fall um die Sicherung der Fruchtfolgeflächen. Es geht also um die Sicherung der wertvollen Landwirtschaftsflächen. Wenn wir Landwirtschaft betreiben wollen, brauchen wir die Grundlagen, die Nutzflächen. Im Gegenentwurf wird das Kulturland als Grundvoraussetzung für die Ernährungssicherheit aufgeführt. Es wird darum gehen, sich auf kantonaler Ebene mit einem sparsameren Umgang mit Kulturland auseinanderzusetzen - Artikel 75 regelt die Kompetenzen zwischen dem Bund und den Kantonen.

Wir haben also etwa eine Million Hektaren landwirtschaftliche Nutzfläche zur Verfügung, davon 438 000 Hektaren Fruchtfolgeflächen. Es kommen dann noch etwa 500 000 Hektaren Alpweiden dazu. Auf dieser Basis soll zukünftig die bäuerliche Produktion stattfinden, und das muss sich selbstverständlich mit den räumlichen Ansprüchen des Wohnens einerseits und des Verkehrs andererseits vertragen. Der Bundesrat ist überzeugt, dass alle drei Bereiche geschickt nebeneinandergestellt und geführt werden können.

Zur Ernährungssicherheit beitragen sollen eine standortangepasste, ressourceneffiziente und auf den Markt ausgerichtet Land- und Ernährungswirtschaft sowie der grenzüberschreitende Handel. Auch die Inlandproduktion wird im Gegenentwurf mehrmalig als wichtiger Pfeiler der Ernährungssicherheit explizit und implizit erwähnt. Auch hier eine Zwischenbemerkung: Wir haben in den letzten Jahren, gemessen an den Kilokalorien, mehr produziert als je zuvor - das ist die Grundlage für die Zukunft.

Die Schweiz ist heute auf wesentliche Lebensmittelimporte angewiesen und wird es auch in Zukunft sein. Ohne Importe kann die Ernährungssicherheit in unserem Land nicht nachhaltig sichergestellt werden; darin sind wir uns sicherlich auch einig. Der internationale Handel soll aber alle drei Pfeiler der Nachhaltigkeit, nämlich die ökologischen, die sozialen und die wirtschaftlichen Ansprüche, gleichwertig berücksichtigen. Diesem Umstand trägt der Gegenentwurf Rechnung.

Fazit: Der Gegenentwurf basiert auf dem Konzept des Bundesrates und wurde durch den Ständerat weiterentwickelt. Das Produkt, das wir jetzt vorliegen haben und über das wir entscheiden, ist ein gutes Produkt. Der Gegenentwurf berücksichtigt weiter die verschiedenen Anliegen der verschiedenen Stakeholder der Wertschöpfungskette, und er ist breit abgestützt. Der Gegenentwurf ist weder protektionistisch noch rückwärtsgewandt. Das ist eine entscheidende Voraussetzung für den künftigen Erfolg unserer Landwirtschaft. Es gibt keinen agrarpolitischen Kurswechsel, sondern wir gehen auf dem mit der bisherigen Agrarpolitik eingeschlagenen Weg weiter.

Eine Bemerkung zum Antrag der Minderheit Aeschi Thomas: Das Parlament hat in Sachen Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative entschieden. Dieser Antrag muss nur schon deshalb abgelehnt werden. Noch einmal: Die Ernährungssicherheit wird gewährleistet durch die Inlandproduktion, durch die vorhandenen Ressourcen, durch das Kulturland, das vorhanden bleiben muss, und auch durch die Inlandverarbeitung. Dass wir auf Importe angewiesen sind und immer waren, ist auch eine Binsenwahrheit. Also: Der Antrag der Minderheit Aeschi Thomas gehört abgelehnt.

Als Landwirtschaftsminister unterstütze ich den Gegenentwurf. Ich bitte Sie, dem Ständerat und der Empfehlung Ihrer Kommission zu folgen und dem Gegenentwurf zuzustimmen.

Lassen Sie mich noch ganz kurz ein paar Bemerkungen machen zum Antrag Dettling: Die SVP-Fraktion hat den Antrag gestellt, den Gegenentwurf mit einem Passus zu ergänzen, wonach die Bevölkerung mit Lebensmitteln insbesondere aus inländischer Produktion zu versorgen sei. Ich habe es soeben gesagt: Wir haben in den fünf Buchstaben des Ihnen vorliegenden Artikels 104a zweimal explizit und zweimal implizit die inländische Produktion festgehalten. Es darf kein Zweifel daran bestehen, dass es so gemeint ist, wie es geschrieben ist, und es braucht keine zusätzliche Korrektur. Ich bitte Sie deshalb, den Antrag Dettling abzulehnen.

Ich bitte Sie auch, den Antrag Wasserfallen abzulehnen. Streichen Sie uns den Buchstaben e nicht! Der ressourcenschonende Umgang mit Lebensmitteln ist das abschliessende Element des umfassenden Konzepts der Versorgungssicherheit. Das bezieht sich auf alle Stufen der Lebensmittelketten - auf alle Stufen, also auch auf die Produktion, auf die Verarbeitung, auf den Handel, letztlich auch auf den Konsum, und da sind wir bereits bei der Food-Waste-Diskussion. Die neue Verfassungsbestimmung soll keine rechtliche Grundlage für eine künftige Bevormundung der Konsumenten sein. Mit der Berücksichtigung von Food Waste wird auch ein Anliegen der Fair-Food-Initiative in diesen Gegenentwurf aufgenommen.

Das gesagt habend, bitte ich Sie, dem Ständerat zu folgen, Ihrer Kommission zu folgen und dem vorliegenden Gegenentwurf zuzustimmen.