Rechsteiner Paul · Ständerat · 2017-03-07
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-03-07
Wortprotokoll
Kollegin Keller-Sutter hat mich ja bei zwei Punkten gewissermassen zu einer kurzen Duplik aufgefordert. Wir teilen das Ziel - und das ist ja positiv -, dass eine Verkäuferin, um jetzt das Beispiel des Detailhandels zu nehmen, durch diese Reform in der Vorsorge bessergestellt wird. Die Frage ist, auf welchem Weg. Der Beschluss des Nationalrates, das ist einfach eine Tatsache, führt zu hohen Mehrbeiträgen, nicht nur für die Branche, sondern eben auch für die Versicherten. Und, noch einmal, wenn es um das BVG geht, fliessen die Leistungen nach dem Ansparprozess, nach 40 Jahren, in voller Höhe.
Der bisherige gemischte Vorschlag AHV/BVG des Ständerates führt dazu, dass erstens viel weniger Beiträge zu bezahlen sind, bei doch recht tiefen Löhnen in dieser Branche, und dass zweitens die Leistungen besser sind, indem sie sofort fliessen. Der AHV-Zuschlag kommt Verkäuferinnen mit der Pensionierung als Neurentnerinnen sofort in voller Höhe zugute. In diesem Sinne ist das Modell einfach überlegen, wie man sieht, wenn man die Lage der betroffenen Frauen betrachtet.
Noch einmal zur Frage der Rentnerinnen und Rentner: Es trifft zu, dass die Volksinitiative "AHV plus" in der Volksabstimmung leider keine Mehrheit gefunden hat. Immerhin haben ihr über 40 Prozent der Bevölkerung zugestimmt, haben fünf Kantone zugestimmt, was doch auf eine starke Resonanz der Volksinitiative verweist. Ich möchte Sie nur daran erinnern, wie die "AHV plus"-Initiative bekämpft worden ist: Das zentrale Argument, gerade des Bundesrates, aber auch der Mitteparteien, gegen die Initiative war der Entwurf zur Altersvorsorge 2020. Bei der Altersvorsorge 2020 war der Ständeratsbeschluss bereits auf dem Tisch; er war das hauptsächliche und zentrale Modell, das behandelt wurde. Der Nationalrat hat ja am Abend der Volksabstimmung, nachdem in der Kommission neun Monate lang ein hartes Rentenabbauprogramm diskutiert worden war und dann auch beschlossen wurde, eine 180-Grad-Wende vollzogen und ein Modell vorgelegt, das keine Rentenverluste mehr vorsah. Das waren die direkten Effekte von "AHV plus". In diesem Sinne ist das Abstimmungsresultat kein Argument gegen diese Lösung, die Ihnen der Ständerat jetzt vorschlägt, im Gegenteil.
Es ist so, dass sich die Frage der Behandlung der Rentnerinnen und Rentner früher oder später wieder stellen wird. Ich werde selber, solange ich die Möglichkeit dazu habe, in diesen Fragen grundsätzlich nicht ruhen. Wenn Sie selber zu einem späteren Zeitpunkt bereit sind, hier einen Schritt zu machen, um bezüglich des relativen Verlusts bei der AHV gegenüber der Ersatzquote, bedingt durch die Wirkung des Mischindexes, tätig zu werden, bin ich der Erste, der dafür zu haben ist. Aber es gibt halt einen sachlich begründeten Unterschied zwischen den Neurentnerinnen und Neurentnern und den sogenannten Altrentnern. "Gleiches nach Massgabe seiner Gleichheit gleich behandeln", lautet ein berühmter Satz. Es ist so, dass die Nachteile, die mit dieser Reform verbunden sind - die Schwierigkeiten hinsichtlich des Frauenrentenalters oder des Umwandlungssatzes -, halt die Neurentnerinnen und Neurentner treffen. Bei den Altrentnern ging es darum, und das war ein zentrales Anliegen der ständerätlichen Kommission und des Ständerates, die geschlossen hinter dieser Lösung stehen, keine Nachteile zu bewirken und die Finanzierung zu sichern.
Ich meine deshalb, dass das Modell des Ständerates auch diese Prüfung bestehen wird.