Eder Joachim · Ständerat · 2017-03-07
Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2017-03-07
Wortprotokoll
In seiner Stellungnahme schreibt der Bundesrat, dass die zuständigen Stellen auf Bundesebene keinen Bedarf an Daten über Menschen mit Behinderung in Institutionen hätten. Auch führt er an, dass es wenig sinnvoll erscheine, dass der Bund anstelle der Kantone Daten erhebe. Diese Haltung steht der angestrebten nationalen Behindertenpolitik diametral entgegen. Im kürzlich vom EDI im Auftrag des Bundesrates publizierten Bericht zur Entwicklung der Behindertenpolitik heisst es in klarem Widerspruch zur Antwort auf die Motion, bei der Behindertenpolitik handle es sich um eine Querschnittaufgabe, die Bund und Kantone gemeinsam und in Zusammenarbeit verfolgen sollten. In der Antwort auf die Motion wird hingegen eine Separierung zwischen Bund und Kantonen vertreten, ein Herumschieben der Verantwortung also. Das ist meines Erachtens in jeder Beziehung falsch.
Die Motion verlangt keinesfalls, dass der Bund die Datenerhebung im Bereich der institutionellen Behinderteneinrichtungen alleine trage. Vielmehr soll er sich neben den Kantonen ebenfalls daran beteiligen, damit eine national kohärente Lösung möglich bleibt. Es ist im Sinne der vom EDI anvisierten nationalen Behindertenpolitik, dass Bund und Kantone die für beide Seiten gleichermassen steuerungsrelevanten Informationen gemeinsam und einheitlich erheben. Die Beteiligung des Bundes an der Somed-Statistik ist alleine schon aufgrund seiner koordinativen Rolle in der nationalen Behindertenpolitik erforderlich.
Ich kann mir wirklich beim allerbesten Willen nicht vorstellen, dass IV, BSV und das nationale Büro für Gleichstellung keinen Bedarf an den Somed-Daten haben sollen bzw. dass dieser, wie der Bundesrat schreibt, schon gedeckt sei. Die Somed-Statistik zeigt nämlich detailliert auf, wie Menschen mit Behinderung institutionell betreut werden. Die Betreuungs-, Arbeits- und Wohnformen sind wesentliche Indikatoren in der Behindertenpolitik. Ohne die entsprechenden Daten agiert man in einem wichtigen Bereich - ich gestatte mir diesen Ausdruck - im Blindflug, was einer kohärenten nationalen Behindertenpolitik abträglich ist.
Selbstverständlich habe ich mich beim zuständigen Präsidenten der SODK, Regierungsrat Peter Gomm aus Solothurn, über die Haltung der Kantone erkundigt. Seine Antwort ist klar und bestätigt die in der Antwort des Bundesrates dargestellte Situation überhaupt nicht. Ich zitiere aus seinem Schreiben vom 27. Februar 2017: "Wir weisen darauf hin, dass die Plenarversammlung der SODK am 15. Mai 2014 dem Fachkonzept zur Revision der Somed-Statistik ohne Gegenstimme zugestimmt hat. Uns sind auch sonst keine Kantone bekannt, die sich gegen das Fachkonzept für eine Revision der Somed-Statistik ausgesprochen haben. Hingegen gibt es einige Kantone, die nicht mehr gewillt sind, die aktuelle Somed-Statistik zu unterstützen. So sind unseres Wissens die Kantone Zürich, Graubünden und Schaffhausen diesbezüglich bereits mit der Information an das Bundesamt für Statistik gelangt, dass sie künftig keine Daten mehr für die Somed-Statistik liefern würden. Aus deren Sicht werden zurzeit Daten erhoben, welche für die Kantone keinerlei Nutzen bringen und im Gegenteil zusätzlichen Aufwand bedeuten. Das ist die Ist-Situation. Eine Revision oder Anpassung der Somed-Statistik gemäss dem Fachkonzept ist also zwingend nötig, um eine breite Weiterführung zu garantieren und alle Kantone im Boot zu halten."
So weit das Schreiben von Regierungsrat Peter Gomm, der hier die Meinung der Kantone vertritt. Ich muss also feststellen, dass die Darstellung des Bundesrates, was die Kantone betrifft, in dieser Beziehung leider Gottes nicht korrekt ist.
Abschliessend ist festzuhalten, dass bei einer Annahme der Motion, die ich Ihnen empfehle, weder dem Bund - und das ist für mich ganz entscheidend - noch den Kantonen ein erheblicher zusätzlicher Aufwand und entsprechende Mehrkosten entstehen. Das finanzielle Argument kann also für einmal nicht herbeigezogen werden.
Ich muss auch abschliessend festhalten, dass es für uns als Mitglieder des Ständerates von zentraler Bedeutung ist, dass die Kantone die Anpassung der Gesetzgebung ausdrücklich wollen und wünschen. Das ist für mich der entscheidende Punkt. Die Somed-Statistik B entspricht in der heutigen Form [PAGE 136] eindeutig nicht mehr den Bedürfnissen der Kantone. Sie wurde ja auch seit 2006 nicht mehr angepasst. Was schliesslich den Bund betrifft: Eine nationale koordinierte Behindertenpolitik ist nicht möglich, ohne über entsprechende Daten zu verfügen. Nationale statistische Daten dienen als Planungsgrundlage für die Zukunft, als Indikatoren für Entwicklungen. Ohne solide Datengrundlage agiert der Bund in der Behindertenpolitik im Niemandsland. Das kann ich persönlich nicht verantworten. Und so, wie ich unseren Gesundheits- und Sozialminister in der Vergangenheit kennengelernt habe, denke ich auch nicht, dass dies wirklich in seinem Sinne sein kann.
Ich bin Ihnen deshalb sehr dankbar, wenn Sie die Motion entgegen dem Antrag des Bundesrates annehmen.