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Thurnherr Walter · 2017-03-08

Thurnherr Walter · Aargau · 2017-03-08

Wortprotokoll

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion zur Öffnung des Medienzentrums für weitere Nutzerkreise. Er ist der Auffassung, dass die Räumlichkeiten für die Behörden, für das Parlament, für die Fraktionen, für die Kommissionen, für die überparteilichen Komitees und für den Bundesrat reserviert sind und reserviert bleiben sollen. Für Verbände, Gewerkschaften, politische Vereinigungen oder Interessengruppen mit politischer Zielsetzung gibt es genügend andere Möglichkeiten, Medienkonferenzen abzuhalten, so, wie das heute auch schon der Fall ist.

Eine Änderung des Reglements gemäss den Anliegen des Motionärs hätte zur Folge, dass die Mitglieder der eidgenössischen Räte das Medienzentrum auch für berufliche, ehrenamtliche und private politische Zwecke nutzen könnten. Natürlich wäre es für den einen oder anderen Parlamentarier positiv, wenn er seinem Verband auch gleich eine Plattform für medienwirksame Auftritte anbieten könnte, aber ich denke nicht, dass das Medienzentrum in erster Linie dazu da ist, die Stellung eines Nationalrates oder eines Ständerates gegenüber seinem Verband zu verbessern.

Eine Änderung des Reglementes brächte zusätzliche Probleme. Wir hätten Platzprobleme. Es sind, wie bereits gesagt wurde, im Medienzentrum über zweihundert Medienkonferenzen pro Jahr vorgesehen. Eine Erweiterung des Nutzerkreises würde zu Terminkollisionen, kurzfristigen Absagen und bestimmt zu zusätzlichen Diskussionen führen, wer wann welchen Saal benützen darf oder weshalb nicht.

Deshalb bitte ich Sie im Namen des Bundesrates, die Motion abzulehnen.