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Hegglin Peter · Ständerat · 2017-03-08

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · CVP-Fraktion · 2017-03-08

Wortprotokoll

Der öffentliche Verkehr der Schweiz ist weltweit einzigartig. Er ist eine beeindruckende Erfolgsgeschichte. Die Gründe sind flächendeckende Versorgungen in entlegenste Täler und Regionen, durchgehende Billette, vernetzter Taktfahrplan und durchgehende Transportketten. Dies gilt für Pendlerinnen und Pendler, aber auch für Touristinnen und Touristen. Dazu kommen Neubauten, Streckenausbauten für die Kunden in den vergangenen Jahren. Wir haben eine hervorragende Infrastruktur und ein optimales Angebot. Dies ist einem konstruktiven Zusammenspiel zwischen dem Orts-, Regional- und Fernverkehr zu verdanken.

Es ist positiv zu würdigen, dass das Verkehrswachstum ohne den öffentlichen Verkehr nicht zu meistern gewesen wäre, ganz zu schweigen von den ökologischen Vorteilen, die der öffentliche Verkehr bringt. Von daher begrüsse ich auch, dass das Angebot nachfrageorientiert ist und eine minimale Wirtschaftlichkeit nachgewiesen werden muss. Trotzdem liegt der Kostendeckungsgrad nur bei 50 Prozent. Den Rest zahlt der Steuerzahler, je hälftig über den Bund oder den Kanton. Diese Beträge können gerechtfertigt werden, denn ohne einen angepassten öffentlichen Verkehr hätten wir übermässige Staus und Chaos oder sogar einen Kollaps auf der Strasse. Ich bin auch überzeugt, dass der gut ausgebaute öffentliche Verkehr, die Infrastruktur, eine Stärke für unseren Wirtschaftsplatz ist. Ich bin von daher ein Fan des öffentlichen Verkehrs und ein aktiver Nutzer. Ich kann mir gar nichts anderes vorstellen, als mit der Bahn nach Bern zu kommen. Ich bin auch für weitere Ausbauten.

Trotzdem bin ich gegen eine Aufstockung über den Entwurf des Bundesrates hinaus. Denn auch beim regionalen Personenverkehr ist zwischen Wünschbarem und Notwendigem zu unterscheiden. Zudem ist erschwerend, dass wir beim regionalen Personenverkehr eine Verbundaufgabe haben. Bund und Kantone zahlen je 50 Prozent der ungedeckten Kosten, wir haben also eine Defizitgarantie. Wenn ich zum Beispiel ein Auto kaufe und mein Götti 50 Prozent davon übernimmt, nehme ich halt eben auch nicht die günstige Lösung. Sondern dann ist sehr oft die Frage "Darf's es bitzeli meh si?" im Raum. Ich glaube, auch hier ist das so. Währenddem den Ortsverkehr die Kantone und die Gemeinden bezahlen, bezahlt den Fernverkehr der Bund.

Bei allem Verständnis für den gewünschten Ausbau sind, denke ich, auch die Bundesfinanzen zu betrachten und in einen Kontext zu stellen. Der Bundesrat hat ja schon angekündigt, dass nächste Sparprogramme anstehen. Deshalb werfe ich auch einen Blick zurück. Betrachten wir den Zeitraum 2008 bis 2016, so stellen wir fest, dass die Kosten im regionalen Personenverkehr um rund 3 Prozent pro Jahr gewachsen sind, von 750 Millionen Franken um rund 200 Millionen auf runde 940 Millionen Franken im Jahr 2016. Dieses Wachstum ist höher als jenes des BIP und jenes der Bevölkerung. Es zeigt sich im grösseren Komfort, in der grösseren Leistung, im Rollmaterial; ich denke auch an den Ausbau des Internets in den Zügen usw.: Das ist ein guter, ein sehr guter Ausbau in den vergangenen Jahren. Ich glaube, darauf dürfen wir stolz sein. Ich möchte auch nicht zurück, sondern ich möchte eher eine Konsolidierung. Der Bundesrat schlägt es ja mit dem Verpflichtungskredit vor, der es den Partnern erlaubt, vorausschauend zu planen. Er gibt Rechtssicherheit, eine Rechtssicherheit auf vier Jahre.

Neu schlägt der Bundesrat aber vor, nur 2 Prozent mehr pro Jahr auszugeben. Mit diesen 2 Prozent sind wir hier immer noch bei den höchsten Steigerungsraten aller Bundesausgaben. Wir sind also immer noch, glaube ich, etwa an zweiter Stelle. Es ist also immer noch ein sehr überdurchschnittliches Wachstum. Gemäss einer Studie des UVEK geht man für die Zeitspanne von 2010 bis 2040 von einer Verkehrsleistungssteigerung von rund 25 Prozent aus. Im öffentlichen Verkehr [PAGE 159] nimmt man ein Wachstum von 51 Prozent an. Wenn ich die Zeitspanne nehme und diese 51 Prozent auf dreissig Jahre umlege, gibt es ein jährliches Wachstum von 1,7 Prozent. Das angenommene Verkehrswachstum ist also geringer als das Wachstum des vom Bundesrat vorgeschlagenen Kredits.

Wenn ich dann noch erwarte, dass die beteiligten Unternehmungen auch Effizienzsteigerungen erbringen, dann sollte es doch wirklich möglich sein, mit diesem Betrag einen guten Ausbau zu leisten. In den vergangenen Jahren, zwischen 2007 und 2012, erbrachten die Unternehmungen eine Effizienzsteigerung von 2,5 Prozent. Seit 2010 haben aber keine Effizienzsteigerungen mehr resultiert. Ich glaube, es dürfte doch erwartet werden, dass die Unternehmen zukünftig wieder Effizienzsteigerungen erbringen. Von daher glaube ich eben auch, dass diese 2 Prozent Ausgaben mehr pro Jahr, die ja dann auch wieder über dem Bevölkerungswachstum liegen, genügen sollten.

Abschliessend möchte ich Ihnen noch in Erinnerung rufen, dass wir seit dem 1. Januar 2016 mit dem BIF einen Fonds zur Verfügung haben, mit welchem man eben auch Betrieb, Unterhalt und Ausbau des Schienennetzes betreiben kann und von dem indirekt auch der regionale Personenverkehr profitieren kann.

Aus all diesen Gründen empfehle ich Ihnen trotz der Briefe der Kantone, die ich ebenfalls erhalten habe - und da ich ein ehemaliger Regierungsrat eines Kantons bin, schlägt mein Herz auch für die Kantone -, in Anbetracht der Bundesfinanzen und der bisher geleisteten Ausbauten eher zu konsolidieren und dem Entwurf des Bundesrates und dem Antrag der Minderheit Ihrer Kommission zu folgen.