Lexipedia

Pardini Corrado · Nationalrat · 2017-03-08

Pardini Corrado · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-03-08

Wortprotokoll

Das Ziel des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit steht ja im Titel selber, es war eben das Ziel, möglichst Schlupflöcher zu schliessen, die zu Schwarzarbeit führen. Ein weiteres Ziel dieses Gesetzes, und dem kommt der Antrag, der Ihnen nun präsentiert wird, weitestmöglich entgegen, war und ist die vereinfachte Abrechnung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen von kleinen und kleinsten Arbeitsverhältnissen, sodass alle Arbeitnehmer ihren sozialversicherungsrechtlichen und steuerlichen Verpflichtungen nachkommen.

Das Problem liegt bei diesen Kleinstanstellungsverhältnissen in der Regel nicht bei der Arbeitnehmerin oder beim Arbeitnehmer, sondern beim Arbeitgeber, der den administrativen und bürokratischen Aufwand als zu hoch einschätzt und daher lieber schwarzarbeiten lässt. Dieses Problem hat dieses Gesetz aufgenommen, indem es das vereinfachte Abrechnungsverfahren eingeführt hat. Nun hat sich bei der Evaluation dieses Gesetzes gezeigt, dass findige Personen dieses Gesetz verwendet haben, um einen eigenen steuerrechtlichen Vorteil daraus zu erwirken. Namentlich haben, wie das in den Unterlagen dargestellt wurde, beispielsweise Verwaltungsräte, die über hohe Verwaltungsratshonorare verfügen, dieses Gesetz missbraucht, um ihre Verwaltungsratshonorare mit dem einheitlichen tieferen Steuertarif von 5 Prozent abzurechnen. Es haben aber auch Familienunternehmer Familienmitglieder angestellt, vor allem auch in der Gastrowirtschaft, die jetzt auch Gegenstand dieser Debatte war. Dort haben Familienmitglieder vielleicht Teilpensen übernommen, vielleicht die Buchhaltung geführt und wurden dann dem einheitlichen Steuertarif von 5 Prozent unterstellt.

Die Kommission hat das beurteilt und grundsätzlich dem Anliegen Rechnung getragen, dass Steuergerechtigkeit dazu führen soll, dass man nicht durch Steuerschlupflöcher sich Vorteile erwirtschaften kann. Namentlich sollen Gastrobetriebe über dieses Gesetz eben nicht Vorteile für sich erwirken können. Die Kommission hat mit 14 zu 11 Stimmen dieser Vorlage zugestimmt, weil sie eine gewisse Politik der gleich langen Spiesse in allen Branchen, namentlich auch in der Gastrobranche, als vernünftig und richtig einstuft und weil sie nicht will, dass über dieses Gesetz, das als Ziel die Bekämpfung der Schwarzarbeit hat, steuerrechtliche Missstände entstehen.

Darum schlägt die Kommission mit 14 zu 11 Stimmen vor, dass Kapitalgesellschaften und Genossenschaften dieses Verfahren neu nicht mehr anwenden können. Auch die Mitarbeit des Ehegatten und der Kinder im Betrieb soll nicht mehr dazu führen, dass man das vereinfachte Abrechnungsverfahren anwenden kann. Eine Minderheit argumentiert, Sie haben das von der Minderheitssprecherin gehört, dass das gegen die Interessen der Kleinbetriebe und Familienbetriebe ist. In der Kommission bewertete man das anders. Man glaubt, dass auch in Kleinbetrieben und Familienbetrieben alle gerecht und alle gleich behandelt werden sollen und niemand durch dieses Gesetz bevorteilt werden soll. [GZ]

Im Namen der Kommission bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen.