Noser Ruedi · Ständerat · 2017-03-08
Noser Ruedi · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2017-03-08
Wortprotokoll
Die Kommission hat die Motion Böhni Thomas zur Power-to-Gas/Liquid-Technologie beraten und beantragt einstimmig ihre Annahme. Mit dieser Technologie will man CO2-neutral Treibstoff und Brennstoff erzeugen können.
Mit der Unterzeichnung des Klimaabkommens von Paris am 22. April 2016 und der geplanten Ratifizierung verpflichtet sich die Schweiz, einen angemessenen Beitrag zur Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs auf maximal 2 Grad Celsius zu leisten. Ich glaube, hier feststellen zu dürfen, dass der Beitrag der Schweiz einerseits darin besteht, dass wir die CO2-Ziele in unserem Land erreichen; andererseits ist es ein grosser Beitrag, dass wir in der Schweiz Technologien entwickeln, die es anderen Ländern erlauben, diese Ziele ebenso zu erreichen.
In diesem Sinn nimmt auch der erläuternde Bericht zur Vernehmlassungsvorlage "Klimapolitik der Schweiz" Stellung, in dem die sogenannte Power-to-Gas/Liquid-Technologie im Kapitel 6.8.2. erwähnt wird. Diese Technologie, so der Bericht, birgt "ein bedeutendes Potenzial zur Reduktion der fossilen CO2-Emissionen und gegebenenfalls zur Speicherung von Strom aus erneuerbaren Energien in Form von Gas".
Die Kommission ist der festen Überzeugung, dass aufgrund des Potenzials der Technologie Fördermassnahmen sinnvoll sind. Die Schweiz ist als innovativer Forschungsstandort hervorragend geeignet, hier Beiträge zum Pariser Klimaziel zu leisten. Die eidgenössischen Forschungsanstalten - die Eidgenössischen Technischen Hochschulen, die Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt usw. - sind weltweit führend in diesem Bereich, und es ist wichtig, dass wir erste grosse Anlagen auch wirklich in der Schweiz bewilligungsfähig machen und zulassen können.
Wenn Investitionen in diese Technologie vorhanden sind und auch getätigt werden müssen, ist die Kommission der Ansicht, dass die Probleme solcher Investitionen - insbesondere wenn sie reguliert werden - aus dem Weg geschafft werden müssen.
Selbstverständlich - und das möchte ich hier klar sagen - darf man natürlich nur Strom verwenden, der aus CO2-freier Produktion kommt, um solche Technologien anzuwenden. Das ist für mich eine Selbstverständlichkeit und wurde von der Kommission auch so bestätigt.
Der Bundesrat hat in der Kommission beantragt, die Motion in einen Prüfauftrag umzuformulieren. Die Kommission ist ihm nicht gefolgt, weil sie der Ansicht ist, dass es dringlich ist: Investitionen in diese Richtung sind zumindest geplant, und es macht keinen Sinn, mit dem Argument, bevor die EU dies nicht bewillige, bewilligten wir es auch nicht, zuzuwarten. Es geht hier auch um Wettbewerbspolitik, das heisst: Wenn wir hier schnell wären, hätten wir auch einen Wettbewerbsvorteil.
Ein Grund, warum der Bundesrat die Motion nicht annehmen möchte, ist, dass im Text unglücklicherweise der Begriff "Betreiber von Fahrzeugen" erwähnt ist. Die Kommission möchte den Bundesrat ermutigen, entweder einen Passus für Betreiber ins Gesetz zu schreiben, den wir dann herausstreichen können, oder diesen Begriff gar nicht zu verwenden, weil er fehlerhaft ist. Wir möchten aber diesen Fehler nicht korrigieren, indem wir in den Zweitrat gehen und wieder sehr viel Zeit verlieren.
Ich glaube, es ist wichtig, dass wir in unserem Land nicht nur Rahmenbedingungen schaffen, damit Technologien erforscht werden können, sondern dass wir Rahmenbedingungen schaffen, damit auch wirklich Grossinvestitionen in solche Technologien getätigt werden können.
Aus all diesen Gründen empfehlen wir Ihnen eigentlich einstimmig, die Motion anzunehmen.
Ich gestatte mir, noch einen persönlichen Wunsch anzufügen: Es würde mich natürlich freuen, wenn dann das Anliegen der Motion auch wirklich schnell umgesetzt würde. Ich erhoffe mir wirklich einen Wettbewerbsvorteil, wenn man solche Dinge macht, nicht nur im CO2-Bereich, sondern auch im Sinn von Grosstechnologien und Arbeitsplätzen. [PAGE 166]