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Nussbaumer Eric · Nationalrat · 2017-03-08

Nussbaumer Eric · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-03-08

Wortprotokoll

Diese Vorlage ist für mich einfach, weil ich Ihnen Nichteintreten anhand von Zitaten aus der Botschaft beantragen kann. Die klarsten und erhellendsten Sätze in der Botschaft des Bundesrates zur Schaffung eines neuen Verfassungsartikels über ein Klima- und Energielenkungssystem finden Sie nämlich bereits in der Übersicht: "Grundsätzlich könnten Klimaabgaben wie die heutige CO2-Abgabe auf Brennstoffen ohne neue Verfassungsgrundlage auf der Basis von Artikel 74 der Bundesverfassung erhoben werden. Auch der Netzzuschlag könnte ohne neue Verfassungsgrundlage weitergeführt werden." In diesen zwei Sätzen des Bundesrates ist auch die Ablehnung durch die SP-Fraktion begründet. Wir brauchen in diesem Land keine neue Verfassungsbestimmung für Klimaabgaben. Wir haben die verfassungsrechtlichen Grundlagen bereits. Wir brauchen keine neue direktdemokratische Legitimierung von umwelt- und klimapolitischen Lenkungsabgaben. Wir haben die Verfassungsbestimmungen bereits.

Es stimmt daher nicht, was Journalisten bereits landauf und landab schreiben: Das Parlament wolle von Lenkungsabgaben nichts wissen, und weil man diese Vorlage ablehne, könne man auch die energiepolitischen Ziele nicht erreichen.

Erstens hat die Schweiz schon auf zirka 40 Prozent des Endenergieverbrauchs eine CO2-Abgabe, also, wenn Sie so wollen, eine Klimalenkungsabgabe. Zweitens haben wir uns vonseiten der SP immer dafür eingesetzt, dass diese Abgabe auf Treibstoffe ausgedehnt und damit zu einer umfassenden Lenkungsabgabe wird. Die Ratsrechte mit SVP und FDP hat das aber immer wieder verhindert. Dass die Schweiz noch kein umfassendes Lenkungssystem hat, ist daher nicht eine Folge mangelnder Verfassungsbestimmungen, sondern eine Folge mangelnder Mehrheiten im Parlament für entsprechende Bestimmungen auf Gesetzesebene.

Die SP-Fraktion hat sich bei konkreten Gesetzesvorhaben immer dafür eingesetzt, dass langfristig ausgerichtete Lenkungsabgaben als sinnvolles umweltpolitisches Instrument angewendet werden. Wir brauchen für diese Arbeit aber - noch einmal: ganz in Übereinstimmung mit dem Bundesrat - keine unnötige und umweltpolitisch fahrlässige Verfassungsbestimmung, wie sie in dieser Vorlage vorgeschlagen wurde. Die richtige Antwort auf diese Vorlage ist daher ein Nichteintreten und in den kommenden Beratungen über das CO2-Gesetz und über weitere Erlasse der Klima- und Energiepolitik die ehrliche Weiterarbeit an den konkret bestehenden Lenkungsabgaben.

Darum schliessen wir uns sachlich vollumfänglich dem Bundesrat an; ich zitiere noch einmal aus der Botschaft: "Dabei soll die CO2-Abgabe auf Brennstoffen auch nach 2020 das zentrale Instrument der Klimapolitik bleiben und nach dem bewährten Mechanismus weitergeführt werden." Weiter sagt der Bundesrat in der Botschaft: "Würde der Verfassungsartikel nicht angenommen, wären jedoch weder die CO2-Abgabe auf Brennstoffen noch andere auf den bisherigen Rechtsgrundlagen bestehende Lenkungsabgaben infrage gestellt. Dies gilt auch für den gegenwärtigen Netzzuschlag."

Kurzum: Wir haben in diesem Land bewährte Instrumente der umweltpolitischen Lenkung, die man weiterführen muss. Mit diesen Instrumenten werden wir auch das zweite Energiepaket schnüren. Es ist nicht so, wie der Bundesrat dargelegt hat, dass man eine neue verfassungsrechtliche Bestimmung braucht, um ein zweites Energiepaket zu schnüren.

Aufgrund des Gesagten ist klar: Die SP wird sich weiter mit allen sinnvollen politischen Instrumenten und Massnahmen für eine zukunftsfähige und glaubwürdige Klima- und Energiepolitik einsetzen. Die bestehenden Verfassungsgrundlagen genügen dazu. Wir brauchen in diesem Land keine Verfassungsbestimmung, welche bewährte Instrumente der Umweltpolitik ausser Kraft setzt, damit sie bald darauf mit einer neuen Verfassungsbestimmung wieder eingesetzt werden.

Es bleibt noch die Frage nach der Zielerreichung: Selbstverständlich ist die Zielerreichung nach wie vor anspruchsvoll. Es ist aber nicht so, dass mit der bundesrätlichen Vorlage die Ziele sicher erreicht würden. Es braucht den bewährten Mix von verschiedenen Instrumenten, damit die Ziele erreicht werden können. Auch hier zitiere ich noch einmal den Bundesrat aus der Botschaft: "Ob die Klima- und Energieziele erreicht werden können, hängt von der Kombination und Wechselwirkung der einzelnen Instrumente und Massnahmen ab." Diese Grundüberzeugung, die wir vollumfänglich mit dem Bundesrat teilen, leitet uns.

Daher bitte ich Sie, auf die vereinfachende Kels-Vorlage, die diesem Land nichts nützt, nicht einzutreten.