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Leuthard Doris · Bundesrat · 2017-03-09

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2017-03-09

Wortprotokoll

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung dieses Postulates, dies aus mehreren Gründen:

1. Mit Blick auf die Gewaltenteilung steht es dem Bundesrat nicht zu, parlamentarische Aufsichtsorgane zu empfehlen. Solche können Sie selber vorsehen, wenn Sie das wünschen.

2. Es gibt die Aufsicht über die Kernkraftwerke sowohl im technischen Bereich als auch im finanziellen Bereich. Gerade diesen Stilllegungs- und Entsorgungsfonds haben wir, so meinen wir, immer wieder optimiert. Mit den alle fünf Jahre stattfindenden Revisionen haben wir einen Puffer eingebaut, um ein allfälliges Risiko zulasten des Steuerzahlers immer wieder minimieren zu können. Wir haben auch jetzt wieder auf den 1. Januar 2015 eine Revision der Verordnung umgesetzt; dabei haben wir wie immer Neuerungen oder auch Ergebnisse bezüglich der Frage eingebaut, wie hoch die Entsorgungskosten im Ausland sind. Die Schätzmethodik wurde stetig verbessert; die Methodik wird auch von der Finanzkontrolle nicht kritisiert.

Dass man sich hier immer wieder verbessert, liegt aber auf der Hand. Es gibt nämlich im Bereich der Stilllegung und Entsorgung selbstverständlich immer wieder neue Erkenntnisse. So haben wir heute eine andere Zinslage. Das ist das grösste Risiko für den Fonds. Es ist wichtig, die Mittel immer wieder so zu justieren, damit die Zinssituation auf dem Markt abgebildet wird. Auch dafür braucht es nicht ein parlamentarisches Aufsichtsorgan - auch wenn Sie das natürlich [PAGE 317] vorsehen können -, da es hierfür schon Experten in den beiden Kommissionen gibt, Finanzmarktexperten, technische Experten, die das laufend regeln. Zudem kann das Parlament wie in diesem Jahr die neueste Revision und die Empfehlungen begutachten.

Insofern erachten wir einen weiteren Bericht zu den erwähnten Fragen als nicht sachdienlich.