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Leuthard Doris · Bundesrat · 2017-03-09

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2017-03-09

Wortprotokoll

Sie wissen, dass die Annahme des Postulates ein Eingriff in ein laufendes Verfahren wäre. Die Leitung Chamoson-Chippis ist seit Jahren [PAGE 331] ein Politikum im Kanton Wallis, dabei aber Gegenstand eines normalen Prozesses. Wir haben schon zur Interpellation Addor 16.3106 gesagt, dass der Bundesrat nicht in ein Verwaltungsverfahren eingreife. Am 14. Dezember 2016 hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerden abgewiesen und die Haltung des Bundesamtes für Energie (BFE) gestützt. Jetzt sind die Beschwerden ans Bundesgericht weitergezogen worden. Das ist das gute Recht der Beschwerdeführer. Aber es geht nicht, dass man mit politischen Entscheiden die laufenden Verfahren aushebelt. Dasselbe ist zum Abschnitt Mörel-Ulrichen zu sagen. Auch da gab es im Dezember 2016 einen Plangenehmigungsentscheid für eine Freileitung, und auch dieser Entscheid ist jetzt von den Beschwerdeführern ans Bundesverwaltungsgericht weitergezogen worden. Das entspricht den rechtlichen Instrumenten, die zur Verfügung stehen.

Sie werden nächstens als Zweitrat die Strategie Stromnetze beraten. Auch dort werden Sie sehen, dass der Ständerat weitgehend - was Freileitungen im Hochspannungsbereich betrifft - die Vorschläge der Eidgenössischen Elektrizitätskommission und des BFE übernommen hat. Somit sieht es auch nicht so aus, dass die Politik als Grundsatz für die Höchstspannungsebene die Erdverkabelung vorsehen wird.

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