Hurter Thomas · Nationalrat · 2017-03-09
Hurter Thomas · Nationalrat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-03-09
Wortprotokoll
Bei diesem Vorstoss geht es nicht um Tiere, aber etwa um das Gleiche, nämlich um Bürokratie. Diesen Vorstoss habe ich von meinem Kollegen alt Nationalrat Joder übernommen. Es geht um den Verzicht auf die Revision der Gebührenverordnung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt.
Nun können Sie sagen, dass Verordnungsänderungen normalerweise kleine Dinge sind. Das ist auch so. Aber gerade bei dieser Verordnungsänderung hat man massiv übertrieben. Man könnte es etwas einfach zusammenfassen und [PAGE 325] sagen: kein Sicherheitsgewinn, aber Gefährdung der Wirtschaftlichkeit, der Arbeitsplätze, und vor allem eine Kostenerhöhung. Erlauben Sie mir, hier exemplarisch aufzuzeigen, wie man bei dieser Verordnungsänderung vorgegangen ist. Da müssen Sie gut zuhören. Die Verordnungsänderung wurde in den Sommerferien 2015 lanciert. Die Änderung gab es nur in französischer Sprache, die Stakeholder wurden nicht eingebunden, und es gab keinen Vernehmlassungsbericht. Ich kann durchaus verstehen, dass kleine Verordnungsänderungen keinen grossen Aufwand benötigen. Wenn man aber hier die Kosten anschaut, dann wäre es sicher angebracht gewesen, dass man die Stakeholder involviert hätte.
Ich zitiere gerne die Äusserungen von Frau Bundespräsidentin Doris Leuthard anlässlich des Forums Luft- und Raumfahrt am 15. Oktober 2015. Damals haben Sie von der Verbesserung von Rahmenbedingungen gesprochen. Es sei eigentlich eine Erfolgsgeschichte für die Aviatik. Ich unterstütze Sie völlig. Nur, das ist anscheinend in Ihren Ämtern noch nicht überall durchgedrungen. Ich erlaube mir im Zusammenhang mit dieser Verordnungsänderung auch auf eine Botschaft aus dem Jahre 2005 hinzuweisen. Damals ging es nämlich darum, wie die Schweiz bei der European Aviation Safety Agency mitmacht. Damals wurde uns gesagt - das steht auch noch in der Botschaft -, dass wir weniger Personalaufwand haben werden, wenn wir dort teilnehmen. Ich kann mich noch an die Kommissionssitzungen mit dem Direktor des Bazl erinnern, der in der Kommission sagte, es könne sogar sein, dass wir weniger Personal bräuchten. Nun, Sie können sich vorstellen, was passiert ist: Es ist genau das Gegenteil passiert. Wir haben einen Mehraufwand, das sagt auch der heutige Direktor. Und wir haben eine Personalaufstockung. Ich habe es einmal angeschaut, es sind rund 30 Prozent mehr Personal.
Ich erlaube mir, Ihnen als Abschluss meiner Begründung drei aktuelle Beispiele zu nennen, damit Sie sehen, wie eine solche Verordnung umgesetzt wird:
1. Ein Luftfahrzeug von über 5,7 Tonnen muss regelmässig überprüft werden. Wenn Sie den heutigen Ansatz des Bazl nehmen, dann kann ein Mitarbeiter des Bazl während fünf Wochen jeden Tag acht Stunden lang an dieser Nachprüfung arbeiten. Das steht völlig im Missverhältnis zu den Kosten.
2. Ein anderes Beispiel aus der Wirtschaft. Für eine temporäre Änderung der Luftraumstruktur für Test- und Zertifizierungsflüge der Pilatus-Flugzeugwerke hat man einen Bericht von 13 Seiten gemacht; diese Übung hat 13 000 Franken gekostet.
3. Die Betriebsgenehmigungen für Airlines kosteten früher 300 bis 50 000 Franken, neu sind es 200 bis 250 000 Franken. Sie sehen: Hier kommt es zu einer massiven Erhöhung, zu einer Verfünffachung der Kosten.
Ich bitte Sie deshalb, diese Motion anzunehmen. Damit erhält das Bazl die Möglichkeit, seine Gebührenverordnung im Sinne der Sicherheit und der Industrie noch einmal zu überprüfen. Ich glaube, dass das durchaus auch im Sinne unserer Bundespräsidentin ist, nachdem sie das schon 2015 befürwortet hat.