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Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2017-03-13

Wortprotokoll

An das Internet angeschlossene Geräte gelten als Fernmeldeanlagen und fallen somit unter anderem unter die gesetzlichen Bestimmungen des Fernmeldegesetzes und der Verordnung über Fernmeldeanlagen. Die grundlegenden Anforderungen dieser Gesetzgebung decken den Schutz vor Betrug, den Schutz der Netze oder den Datenschutz nicht ab. Die Schweiz könnte grundsätzlich auch dafür technische Vorschriften erlassen. Allerdings sollten solche technischen Vorschriften mit denjenigen unserer wichtigsten Handelspartner vereinbar sein, um Handelshemmnisse zu vermeiden. Die Vorschriften des Fernmelderechtes sind mit denjenigen der EU harmonisiert. Sondervorschriften für den Schweizer Markt könnten die Preise deutlich erhöhen und die Produktevielfalt einschränken.

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