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Maurer Ueli · Bundesrat · 2017-03-13

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2017-03-13

Wortprotokoll

Das genannte Finma-Rundschreiben gilt seit dem 1. Januar 2017 nur für das Neugeschäft. Die darin geregelte Abgrenzung zwischen Inland- und Auslandgeschäft reiht sich in eine seit Längerem bekannte und publizierte Position der Finma ein. So hatte die Finma ein Positionspapier zu den Risiken im grenzüberschreitenden Finanzdienstleistungsgeschäft bereits am 22. Oktober 2010 publiziert. Das Rundschreiben war im Übrigen vom 31. Mai bis zum 12. Juli 2016 in der Anhörung. Sowohl der Schweizerische Versicherungsverband als auch einzelne Privatversicherer haben daran teilgenommen. Die Branche war über die geplante Änderung also seit Längerem informiert, und es ist davon auszugehen, dass die Privatversicherer die notwendigen Abklärungen betreffend Zulässigkeit ihres Auslandgeschäftes getätigt haben. [PAGE 343]