Maurer Ueli · Bundesrat · 2017-03-13
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2017-03-13
Wortprotokoll
Die völkerrechtlichen Prinzipien oder die Bundesverfassung werden nicht infrage gestellt. Personen, welche an Italien rückübergeben werden, haben es vorgezogen, in der Schweiz kein Asylgesuch zu stellen. Das Asylgesetz findet daher in diesen Fällen keine Anwendung. Ausserdem werden die betroffenen Personen nicht in ihr Heimatland zurückgeführt, sondern in ein anderes europäisches Land, welches für solche Fälle einen bilateralen Vertrag mit der Schweiz abgeschlossen hat, der internationalem Recht entspricht. Die Nachbarstaaten der Schweiz verfügen ebenfalls über Empfangsstrukturen und Betreuungsangebote speziell für Minderjährige. Somit lässt das Grenzwachtkorps der Eidgenössischen Zollverwaltung Minderjährige nicht ohne Begleitung und übergibt sie direkt in die Verantwortung der italienischen Behörden.