Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2017-03-13
Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2017-03-13
Wortprotokoll
Für uns Grünliberale ist diese Reform zentral. Der Prozess und das Ergebnis, das jetzt vorliegt, sind frustrierend. Wir haben von Anfang an das Modell des Bundesrates unterstützt, das Rücksicht nimmt auf die Fragen der Gerechtigkeit und Finanzierbarkeit zwischen den Generationen und das auch innerhalb der Generationen im Vergleich zu heute mehr Fairness schafft. Beides ist für uns zentral, und beides erfüllt das Ständeratsmodell nicht.
Die Kommission hat das Konzept "versicherter Lohn" überarbeitet, und es ist nun fast deckungsgleich mit dem Konzept des Bundesrates. Wir sind nach wie vor der Meinung, dass das Modell der Kommission und des Bundesrates das bessere, ausgewogenere Modell ist, das langfristig finanzierbar ist. Ja, das bedeutet, dass die Arbeitnehmer- und die Arbeitgeberbeiträge erhöht werden müssen, denn tun wir das nicht und wollen wir dennoch die Rentenhöhe erhalten, ohne später in Rente zu gehen, dann funktioniert das nämlich nur, wenn wir die Rentenzahlungen auf Kredit der jungen Generation buchen. Das ist nicht enkeltauglich, und das ist das, was wir mit dieser Vorlage vermeiden sollten.
Das Modell von Bundesrat und Kommission hat auch einen zweiten Vorteil. Es behebt endlich den Systemfehler in der zweiten Säule, den Koordinationsabzug, der dafür verantwortlich ist, dass kleine Einkommen - Teilzeiteinkommen, aber auch kleine Einkommen generell - bisher gar nicht oder unterdurchschnittlich versichert wurden und dementsprechend kaum Altersleistungen generieren. Frauen sind davon überdurchschnittlich betroffen und im Alter deshalb finanziell oft schlechtergestellt. Ja, es stimmt, dass auch der Ständerat hier jetzt eine Korrektur vornimmt, einen linearen Koordinationsabzug von 40 Prozent. Er durchbricht das gute System aber gleich wieder, indem er sowohl eine Mindestgrenze wie auch eine Maximalhöhe vorsieht und somit den Systemfehler beibehält.
Unsere Altersvorsorge ist nicht enkeltauglich, und deshalb ist die Reform dringend notwendig. Die Menschen in der Schweiz werden erfreulicherweise immer älter, die Babyboomer kommen ins Rentenalter, und beides bedeutet eben, dass Ausgaben auf uns zukommen und wir nicht wissen, wer das bezahlen soll, weil die Rentenerwartungen und die Rentenversprechungen höher liegen als die Gelder, die wir angespart haben.
Man kann, Herr Nationalrat Hess, das Entgegenkommen des Nationalrates schon lächerlich machen; eine mehrheitsfähige Lösung findet man aber, indem man aufeinander zugeht, und nicht, indem man in den Schützengräben verharrt. Die Arbeitgeberseite hat sich bewegt, sie hat gemerkt, dass es etwas kostet, wenn man diese Frage nicht den nächsten Generationen überlassen will. Es wurde von Nachteilen gesprochen: Ja, sicherlich, Kosten sind immer Nachteile, ich bin aber froh, dass das erkannt wurde. Die Frage ist nämlich immer, wer etwas schlussendlich bezahlt.
Wir wollen nicht, dass die nächsten Generationen diejenigen sind, die das bezahlen. Genau das passiert aber mit dem ständerätlichen Beschluss: Mit diesem Beschluss werden die Jungen bezahlen, und diejenigen, die noch nicht geboren sind, werden dann einmal zur Kasse gebeten. Der Ständerat sichert die Finanzierung nämlich nur bis 2030, also für jene Generation an Neurentnern, die auch hier drin in den Räten sehr gut vertreten ist. Ab 2030 aber steigen die Ausgaben pro Jahr um 100 Millionen Franken mehr als die Einnahmen, und das strukturelle Defizit wächst stetig an. Das ist das, was die Vorlage nicht enkeltauglich macht.
Unsere Erwartung an den Ständerat, an die Einigungskonferenz ist, dass man sich diesen Fakten nicht verschliesst und dass man unter Berücksichtigung dieser Fakten und in Verantwortung für die künftigen Generationen einen Entscheid fällt.