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Arslan Sibel · Nationalrat · 2017-03-13

Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2017-03-13

Wortprotokoll

Die Kommission für Rechtsfragen befasste sich zum ersten Mal am 13. Mai 2016 mit der parlamentarischen Initiative, welche verlangt, dass zur Vermeidung missbräuchlicher Untermieten namentlich eine Regelung eingeführt wird, wonach Mieter beim Vermieter ein schriftliches Untermietbegehren stellen müssen. Sie hat der Initiative Folge gegeben. Mit 5 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates jedoch am 20. August 2016 diesem Beschluss ihrer Schwesterkommission keine Zustimmung erteilt.

Ihre Kommission für Rechtsfragen hat schliesslich an ihrer Sitzung vom 2. Februar 2017 mit 12 zu 12 Stimmen bei 1 Enthaltung mit Stichentscheid des Präsidenten entschieden, der Initiative auch keine Folge zu geben.

Die Kommissionsminderheit sieht angesichts der Missbräuche bei der Untermiete Handlungsbedarf. Sie weist auf verschiedene, häufig auftretende Fälle hin: die Untervermietung einer Wohnung über mehrere Jahre hinweg, die Untervermietung eines Zimmers zu einem erhöhten Preis und schliesslich die tages- oder wochenweise Untervermietung an Touristen, zum Beispiel über Plattformen wie Airbnb. Die Minderheit gibt zu bedenken, dass der Vermieter vielfach weder über die Untervermietung als solche noch über die Dauer der Untervermietung und über deren Bedingungen informiert wird, obwohl das Gesetz dies verlangt. Sie beantragt deshalb, der Initiative Folge zu geben.

Die Mehrheit Ihrer Kommission für Rechtsfragen, für welche ich hier spreche, ist hingegen der Ansicht, dass die geltenden Bestimmungen für die Untermiete diesen Bereich angemessen regeln. Der Kommission ist bewusst, dass es missbräuchliche Untermietverhältnisse gibt, jedoch handelt es sich dabei um sehr wenige Fälle. In der Praxis wird die Untermiete hauptsächlich für eher kurze Zeiträume, also für wenige Monate, genutzt, und zwar von jungen Erwerbstätigen und Studierenden, die einen Studienaufenthalt oder ein Praktikum im Ausland absolvieren. Die Kommission weiss um die Problematik rund um die Mietplattformen wie Airbnb, hält eine Änderung von Artikel 262 des Obligationenrechts in dieser Sache allerdings für den falschen Weg. Ferner ist sie der Auffassung, dass die vom Initianten gewählte Formulierung zu vage ist.

Aus diesen Gründen beantrage ich Ihnen im Namen der Kommission für Rechtsfragen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.