Bischofberger Ivo · Ständerat · 2017-03-14
Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion · 2017-03-14
Wortprotokoll
Präsident (Bischofberger Ivo, Präsident): Warum ziehen wir die Schlussabstimmung über den direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative "für Ernährungssicherheit" vor? Sowohl unser Rat als auch der Nationalrat haben die Beratung der Volksinitiative und des direkten Gegenentwurfes - am 29. November 2016 bzw. am 7. März 2017 - abgeschlossen. Gemäss Artikel 101 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes findet die Abstimmung über den Gegenentwurf vor der Schlussabstimmung über die Volksinitiative statt. Nehmen Ständerat und Nationalrat den direkten Gegenentwurf in der Schlussabstimmung an, so kann die Schlussabstimmung über die Volksinitiative am kommenden Freitag, den 17. März 2017, stattfinden, sofern die Initiative nicht zurückgezogen wird. Würde der Gegenentwurf in einem der beiden Räte in der Schlussabstimmung verworfen, müsste die Einigungskonferenz gemäss Artikel 101 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes einen Antrag zur Abstimmungsempfehlung stellen.