Maurer Ueli · Bundesrat · 2017-03-14
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2017-03-14
Wortprotokoll
Ich möchte auf die Minderheiten eingehen. Es wurde gesagt, es sei nicht nötig zu stabilisieren. Ich möchte Sie noch einmal daran erinnern, dass dieses Stabilisierungsprogramm Gesetzescharakter hat. Im Rahmen dieses Stabilisierungsprogramms haben Sie sechzehn Gesetze geändert. Das betrifft zum Teil kleinere Dinge. Aber immerhin: In sechzehn Gesetzen haben Sie Voraussetzungen geschaffen, um die Ausgaben etwas zu stabilisieren. Das ist nicht nichts. Ich denke, dass wir in Bezug auf die Einigung diesen Gesamtrahmen schon im Auge behalten müssen. Es wäre schade, wenn diese unbestrittenen Punkte, die Sie bereits erledigt haben, dann scheitern würden. Es ist ein Gesetz, das relativ viel geändert hat, in vielen Details neue Voraussetzungen geschaffen hat.
Zu den verbleibenden Differenzen: Es geht um die Frage, ob eine Lastenverschiebung zulasten der Kantone oder zulasten der Familien stattfindet. Beides ist nicht der Fall. In Bezug auf die verbleibende Differenz bei der Migration wurde es schon mehrmals gesagt: Sie haben hier einen neuen Rahmenkredit in der Grössenordnung von 15 Millionen Franken gesprochen, den wir im Budget 2018 einstellen werden. Das ist mehr, als wir bis jetzt im Budget haben. Es findet also keine Verschiebung zulasten der Kantone statt, sondern die Kantone werden in diesem Bereich profitieren. Wir fokussieren genau auf diesen Punkt, auf das, was Sie schon mit verschiedenen Vorstössen gefordert haben, nämlich auf die sprachliche und berufliche Integration von Flüchtlingen und Asylbewerbern. Wir möchten also diese Mittel zusammen mit den Kantonen zielgerichteter einsetzen, als das bisher der Fall ist.
Wenn Sie dem Vorschlag des Bundesrates und der Mehrheit der Kommission zustimmen, leisten Sie hier einen Beitrag zu mehr Effizienz. Dagegen kann man wohl nicht sein, es ist also keine Lastenverschiebung.
Kurz noch einmal zur Verbilligung der Krankenkassenprämien: Der Bund möchte seinen Anteil von 7,5 Prozent auf 7,3 Prozent der Bruttokosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung senken. Bei dieser Prämienverbilligung gingen wir ja immer davon aus, dass sich der Bund und die Kantone etwa gleich an der Prämienverbilligung beteiligen. Das ist etwas aus dem Gleichgewicht geraten, denn sehr viele Kantone haben ihren Anteil weggespart und richten die Prämienverbilligung mehrheitlich mit den Beiträgen des Bundes aus. Ein Beispiel ist der Kanton Bern, der aus eigenen Mitteln noch 17 Prozent an die Prämienverbilligung beiträgt. Er hat also hier laufend gespart. Es gibt Kantone, die 70 Prozent aus kantonalen Mitteln bezahlen; das tut zum Beispiel der Kanton Basel-Stadt.
Mit diesem Ausgleich möchten wir eigentlich die Kantone dazu bringen, ihren Anteil zu leisten und nicht zulasten des Bundes ihren Anteil an der Prämienverbilligung zu reduzieren. Es findet auch hier keine Lastenüberwälzung an die Kantone statt, weil wir mit dem Ergänzungsleistungsgesetz, das bei Ihnen bereits unterwegs ist, den Kantonen die Möglichkeit zur Kompensation geben. Wir reduzieren die Beiträge. Diese Reduktion des Beitragssatzes wird etwa 75 Millionen Franken ausmachen, und die Kantone haben im Ergänzungsleistungsgesetz die Möglichkeit, sich um 115 bis 120 Millionen Franken zu entlasten. Es ist also auch hier eine Lastenverschiebung zugunsten der Kantone und nicht zulasten der [PAGE 386] Kantone. Es stellt eine Gerechtigkeit wieder her in Bezug auf die Prämienverbilligung.
Ich bitte Sie also, der Mehrheit Ihrer Kommission und dem Bundesrat zu folgen. Dann haben wir eine ausgeglichene Lösung, eine ausbalancierte Lösung, die von den Kantonen so auch akzeptiert wird.