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Leuenberger Ernst · Ständerat · 2002-03-14

Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-03-14

Wortprotokoll

Ich will versuchen, knapp zu rapportieren, worum es geht und was die Kommission im Zusammenhang mit dem vorliegenden Bundesbeschluss über die Erneuerung des Bürgschafts-Rahmenkredites für die Sicherung eines ausreichenden Bestandes an Hochseeschiffen unter Schweizer Flagge herausgefunden hat.

Es steht absolut fest, dass es sich hier um ein Projekt im Rahmen der wirtschaftlichen Landesversorgung handelt. Es handelt sich nicht um eine Neuigkeit, sondern um die Weiterführung einer bisher gewährten Bürgschaft. Die Kommission hat mit grosser Befriedigung zur Kenntnis nehmen können, dass während der ganzen Dauer der Gültigkeit der entsprechenden Rechtsgrundlagen diese Bürgschaft glücklicherweise noch nie hat in Anspruch genommen werden müssen, und sie hofft selbstverständlich, dass es weiterhin so bleibt.

Vielleicht ist es nötig oder interessant, ein Wort über diese Schiffe unter Schweizer Flagge zu sagen. Das Bemerkenswerteste ist wohl, dass es sich um 24 namentlich bekannte Schiffe handelt, die wunderbare Namen tragen, die in den Unterlagen nachzusehen sind. Diese 24 Schiffe gehören insgesamt sechs Reedern. Es ist noch festzustellen, dass sich in den letzten zwanzig Jahren die Anzahl dieser unter Schweizer Flagge segelnden Schiffe von 34 auf 24 zurückentwickelt hat. Der Bundesrat hält in der Botschaft fest, dass die Schweiz damit als Seefahrernation auf dem 61. Rang der Weltrangliste sei. Man kann also nicht behaupten, wir seien vorne mit dabei. Aber aus versorgunspolitischen Gründen halten es der Bundesrat und die Kommission für nötig, dass wir diese Bürgschaft weiterführen.

Es handelt sich um eine Rahmenbürgschaft von insgesamt 600 Millionen Franken, die für die Dauer von zehn Jahren gesprochen werden soll. Der Umfang der Bürgschaft ist vor fünf Jahren massiv erhöht worden, er soll jetzt auf dem gleichen Niveau wie bisher fortgesetzt werden. In der Kommission ist vor allem die Frage der weiteren Notwendigkeit diskutiert worden, weil in der Kommission aus dialektischen Gründen ein Nichteintretensantrag gestellt worden ist, der dann bloss eine einzige Stimme auf sich vereinigt hat. Der Autor hat darauf verzichtet, diesen Antrag auf die Fahne zu nehmen und hier ins Plenum zu tragen, weil er sich offensichtlich von der Notwendigkeit hat überzeugen lassen, aus Gründen der Landesversorgung diesen Bürgschaftskredit eben zu sprechen.

Die strittigste Frage, die denn auch in der Finanzkommission, die ja einen Mitbericht zu dieser Botschaft verfasst hat, lange diskutiert wurde, lautete: Soll man diese Bürgschaftskreditgewährung der Ausgabenbremse unterstellen, ja oder nein? Die KVF kam einhellig zum Schluss, im Zweifelsfalle sei die Unterstellung unter die Ausgabenbremse vorzunehmen. Die Finanzkommission teilte diese Ansicht. Wie Sie der Botschaft entnehmen können, vertrat der Bundesrat in der Botschaft ursprünglich eine andere Auffassung. Er sagte, der Bund habe erstens in der Vergangenheit für sein Bürgschaftsengagement noch nie etwas bezahlen müssen, zweitens sei aufgrund der Ausgestaltung der einzelnen Bürgschaften nicht davon auszugehen, dass in einem Einzelfall über 20 Millionen Franken bezahlt werden müssten.

Wir in der KVF - aber auch die Finanzkommission - sind in diesem Punkt dem Bundesrat nicht gefolgt und haben bekanntlich dem Büro des Rates vorgeschlagen, diese Kreditgewährung der Ausgabenbremse zu unterstellen. Das Ratsbüro ist uns gefolgt, wie Sie der Tagesordnung entnehmen können.

Ich kann Ihnen mit voller Überzeugung den Antrag der KVF unterbreiten, auch der Ausgabenbremse zuzustimmen. Ich bitte Sie also, auf die Vorlage einzutreten, ihr zuzustimmen und auch der Ausgabenbremse zuzustimmen.