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Rechsteiner Paul · Ständerat · 2017-03-14

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-03-14

Wortprotokoll

Der Urheber dieses Minderheitsantrages hat es bereits selber angetönt: Es ist so, dass die Bedürfnisse die verfügbaren Mittel bei Weitem übersteigen. Die angemeldeten Projekte sind zu zahlreich für die verfügbaren Mittel. Bereits in den Antrag des Bundesrates und der Mehrheit der Kommission sind finanzpolitische Argumente eingeflossen. Das Eidgenössische Finanzdepartement hat mit Blick auf die Bundesfinanzen schon sehr stark Einfluss darauf genommen, dass der Betrag gemäss Antrag des Bundesrates überhaupt nur bei 96,8 Millionen Franken liegt. Wenn jetzt dieser Betrag noch halbiert wird, gibt's dann faktisch bald fast gar nichts mehr.

Sie haben es selber schon in Vorwegnahme der Gegenargumente gesagt: Der Kanton Zürich hat von den bisherigen Programmen sehr stark profitiert. Es ist sicher gut, wenn der Kanton Zürich hier in der Vergangenheit aktiv geworden ist. Aber es gibt viele Kantone, die bis jetzt nur sehr beschränkt dabei waren. Dort gibt es auch entsprechende Bedürfnisse. Auch aus föderalistischer Sicht gibt es deshalb zwingende Gründe dafür, dass der Betrag jetzt nicht so zurückgestutzt wird, dass fast nichts übrig bleibt. Die Mittel werden knapp bleiben. Das Bedürfnis nach einem weiteren Ausbau der familienergänzenden Betreuung besteht, und wenn wir schon eine weitere Stufe einführen wollen, dann muss der Kredit auch so ausgestattet sein, dass den minimalsten Bedürfnissen entsprochen werden kann.

In diesem Sinne meine ich, dass der Antrag der Kommissionsmehrheit und des Bundesrates das Minimum für ein wirksames Programm ist.