Lexipedia

Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2017-03-14

Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · CVP-Fraktion · 2017-03-14

Wortprotokoll

Unsere Kommission hat am 21. Februar 2017 die vorliegende Motion Bourgeois vorberaten und beantragt Ihnen mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Motion anzunehmen.

Die Motion will das geltende Recht so anpassen, dass ohne Gentechnik hergestellte Lebensmittel in der Schweiz auf ähnliche Weise gekennzeichnet und damit in Wert gesetzt werden können wie in unseren Nachbarländern. Besonders soll eine Lösung gefunden werden für Lebensmittel tierischer Herkunft, deren Produzentinnen und Produzenten auf transgene Tiere oder Futtermittel verzichtet haben.

Heute erlaubt es der sehr strenge gesetzliche Rahmen in der Schweiz nicht, dass Schweizer Lebensmittel tierischer Herkunft aus GVO-freier Herstellung die Kennzeichnung "ohne GVO" tragen. Das ist ein Wettbewerbsnachteil für die Schweizer Landwirtschaft. Heute gibt es zu wenig Transparenz für die Konsumentinnen und Konsumenten. Die Schweizer Lebensmittel tierischer Herkunft, die ohne Gentechnik hergestellt wurden, dürfen nicht als solche gekennzeichnet werden, während umgekehrt bei ausländischen tierischen Produkten nicht deklariert werden muss, dass Futtermittel aus gentechnisch veränderten Pflanzen verwendet wurden. Es ist also wichtig, dass GVO-freie Lebensmittel in der Schweiz als solche gekennzeichnet werden dürfen, auf ähnliche Weise, wie es in den Nachbarländern gemacht wird. Besonders muss eine Lösung gefunden werden für Lebensmittel tierischer Herkunft wie Fleisch, Milch, Milchprodukte und Eier, deren Produzenten sowohl bei den Tieren als auch bei den Futtermitteln auf Gentechnik verzichtet haben.

Unsere Kommission anerkennt, dass die rechtliche Situation in der Schweiz bezüglich der Kennzeichnung "ohne GVO" [PAGE 219] zu Ungleichheiten zwischen schweizerischen und ausländischen Produkten führen kann. Die Anforderungen für solche Bezeichnungen in den umliegenden Ländern sind oft niedriger. Auch muss bei importierten Lebensmitteln die Verwendung von Futtermitteln, die aus mit Gentechnik veränderten Pflanzen hergestellt wurden, nicht angegeben werden. Gleichzeitig haben Schweizer Produzenten, die GVO-freie Futtermittel einsetzen, oft keine Möglichkeit, dies auch so zu deklarieren. Die WBK-SR ist der Ansicht, dass die genannten Faktoren für die einheimische Landwirtschaft einen Wettbewerbsnachteil bedeuten und dass die Transparenz für die Konsumenten mangelhaft ist.

Die Kommission beantragt Ihnen mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen wie auch der Bundesrat und der Nationalrat die Annahme der Motion.