preparatory:AB 213170
Grossen Jürg · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2017-03-14
Wortprotokoll
Ja, selbstverständlich ist es in meinem Sinne, was die SRG da macht. Wenn diese Shared-Content-Beiträge gebührenpflichtig sind, müssen wir einfach genau hinschauen, wie diese Beiträge in der SRG eingesetzt werden bzw. wie hoch diese Beiträge sind. Denn eigentlich sind es ja Inhalte, die der Gebührenzahler bereits finanziert hat.
Auf der anderen Seite besteht die Problematik, dass, wenn keine Gebühren anfallen, allenfalls ein Revenue Sharing gemacht wird, wie es in einem Modell verlangt wird. Das heisst, die Gewinne aus der Werbung, die damit erzielt werden, werden zu einem Teil wieder an die SRG zurückfliessen. Das Problem dabei ist ein wenig, dass man damit das Online-Werbeverbot für die SRG umgehen kann.
Ich bin der Meinung, wir dürfen uns diesen Möglichkeiten nicht einfach verschliessen: deswegen diese Open-Content-Geschichte. Wir werden in der Kommission sicher eine Lösung finden und dann schlussendlich mit einem Gesetz kommen, das diese Geschichte sauber regelt, sodass mit diesen Inhalten nicht einfach irgendetwas gemacht werden kann. Es steht auch in der Motion, dass Nutzungsrechte, also Nutzungslizenzen, dargelegt werden müssen. Man kann mit diesen Inhalten nicht einfach machen, was man will.