Lexipedia

Stöckli Hans · Ständerat · 2017-03-14

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-03-14

Wortprotokoll

Ausgangspunkt war ja eine Standesinitiative Bern (15.312), welche im Grossen Rat mit 137 zu 9 Stimmen beschlossen worden war. Wir haben dann im Ständerat am 21. September 2016 entschieden, dass wir dieser Standesinitiative keine Folge geben, weil es nicht nötig ist, eine Gesetzesänderung im KVG vorzunehmen. Allerdings haben wir dann eine Kommissionsmotion angenommen, welche Transparenz im Bereich der Spitalfinanzierung verlangt. Diese Motion wurde hier im Rat mit 31 zu 2 Stimmen angenommen.

Der Nationalrat hat dieses Geschäft am 8. Dezember 2016 behandelt und grundsätzlich die Notwendigkeit einer Erhöhung der Transparenz bejaht. Er hat allerdings eine Präzisierung des Motionstextes angebracht, wonach auf die rückblickende Analyse der entsprechenden Zahlen der Jahre 2012 bis 2015 verzichtet wird, weil das mit grossem Aufwand verbunden wäre. Er hat aber gleichzeitig verlangt, dass man in der Evaluation, die dann folgen wird, Transparenz herstellt.

Die SGK-SR beantragt Ihnen einstimmig, diese Motion mit dem vom Nationalrat abgeänderten Text anzunehmen, weil das Problem der fehlenden Transparenz nach wie vor nicht gelöst ist. Ausgangspunkt war ja die auf verschiedenste Gutachten gestützte Überlegung, dass die Kantone, obwohl das KVG eine Offenlegung verlangt, ihren eigenen Leistungserbringern Subventionen über die Steuerbelastung zukommen lassen. Das hat zur Folge, dass die Basisdaten nicht vergleichbar sind und dass Spitäler in Kantonen, in denen keine Subventionen geleistet werden, schlechtergestellt sind. Das bedeutet auch, dass die Kostenberechnungen nicht den tatsächlichen Kosten entsprechen und so Wettbewerbsverzerrungen entstehen. Das hat auch zur Folge, dass dann allenfalls Überkapazitäten und mittelfristig auch Mehrkosten entstehen. Dementsprechend ist es sicher richtig, dass in diesem Bereich der Spitalfinanzierung die gesetzlichen Bestimmungen angewandt werden, dass Klarheit und Transparenz geschaffen wird und dass die Leistungen so erbracht werden, wie sie der Gesetzgeber auch vorgesehen hat.