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Leuthard Doris · Bundesrat · 2017-03-14

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2017-03-14

Wortprotokoll

Der Bundesrat teilt Ihre Einschätzung nicht. Sie weisen zu Recht darauf hin, dass wir sagen, wir haben eine Lösung, die auf dem Gesetz basiert, das heisst, wir haben den Stilllegungs- und den Entsorgungsfonds, und diese unterliegen der Aufsicht des Bundesrates. Beide Fonds werden professionell gemanagt. Wir haben alle fünf Jahre die neue Schätzung der Kosten, auch hier durch eine unabhängige Expertise.

Sie wissen, wir haben gerade bei der letzten Revision, wo wir einen Sicherheitszuschlag von 30 Prozent eingeführt haben, den Aspekt des Risikomanagements aufgenommen. Sie wissen, auch dies hat uns Gerichtsverfahren eingetragen. Es ist halt schon so, dass wir uns ans Gesetz halten müssen. Die Kernkraftwerkbetreiber sind, wie Sie wissen, schweizerische Aktiengesellschaften. Aktiengesellschaften sind verpflichtet, die Vorgaben des Obligationenrechts für die Rechnungslegung zu befolgen, und die Verantwortung für die Beurteilung der Risikofähigkeit liegt damit eben bei den Betreibern und nicht beim Bundesrat.

Nichtsdestotrotz: Die nächste Kostenstudie ist ja auch wieder unterwegs. Im Sinne der Gouvernanz und eben der Sicherung der Risikoposition des Bundes werden auch diese Gedanken berücksichtigt werden. Voraussichtlich im nächsten Jahr wird das Ensi die sicherheitstechnischen Aspekte überprüft haben. Dann wird das UVEK auf Antrag der Verwaltungskommission wieder die Höhe der Kosten und damit die jährlichen Prämien festlegen. Wir meinen, damit ist doch ein Teil Ihres Anliegens erfüllt.

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