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Dittli Josef · Ständerat · 2017-03-14

Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2017-03-14

Wortprotokoll

Warum habe ich diese Motion überhaupt eingereicht? Im Juni 2016 veröffentlichte Avenir Suisse den Bericht "Neue Massstäbe für die Alterspflege" und skizzierte darin das Modell eines obligatorischen, individuell angesparten, steuerbefreiten Pflegesparkontos. Dieses hat mich fasziniert. Praktisch gleichzeitig, einige wenige Wochen vorher, veröffentlichte der Bundesrat seinen Bericht zur Finanzierung der Langzeitpflege, konkret den Bericht "Bestandesaufnahme und Perspektiven im Bereich der Langzeitpflege", dies in Erfüllung mehrerer Vorstösse. Auch den Bericht des Bundesrates studierte ich mit Interesse. Ich fand ihn sehr aufschlussreich. Es ist eine gute Grundlage für die Diskussion um die Zukunft der Langzeitpflege.

Der Bericht des Bundesrates enthält auch ein ganzes Kapitel zur Finanzierung der Langzeitpflege mit verschiedenen Varianten. Aber eine Variante in Richtung Pflegesparkonto, wie von Avenir Suisse aufgezeigt, war darin nicht enthalten. Anlässlich der Sitzung der SGK-SR vom 14. November letzten Jahres diskutierten wir die Strategie der Langzeitpflege, ganz konkret den Bericht des Bundesrates. Ich hatte mich bereits anlässlich dieser Diskussion dahingehend geäussert, dass ein Modell à la Avenir Suisse meines Erachtens auch angeschaut werden müsste. Daraufhin entschied ich mich in der Wintersession, mit der nun vorliegenden Motion das anspruchsvolle Thema politisch ins Gespräch zu bringen. Mit dem eingebrachten Modell könnte die Finanzierung der Pflegeleistungen im Alter neu über ein individuelles Pflegesparkonto abgewickelt werden. Dieses obligatorisch angesparte Guthaben wäre steuerbefreit und vererbbar. Die Finanzierung dieser Pflegevorsorge würde nicht über lohnabhängige Abzüge erfolgen, sondern über fixe Prämien. Analog zur Prämienverbilligung im KVG würde der Staat subsidiär und bedarfsgerecht Unterstützung bieten. Damit könnten Krankenkassenprämien und Steuern eingespart und könnte das Pflegepersonal durch weniger Bürokratie entlastet und für andere Aufgaben eingesetzt werden.

Das Echo auf meine Motion war beeindruckend, auch in den Medien, aber vor allem in der breiten Öffentlichkeit. Ich erhielt viele positive, aber auch viele kritische Rückmeldungen. Von praktisch allen aber wurde diese Idee als prüfenswert beurteilt. So erhielten wir auch in Sessionszuschriften von Verbänden und Organisationen mehrfach die Empfehlung, diese Motion anzunehmen oder zumindest das vorgeschlagene Konzept zu prüfen.

Anlässlich der Sitzung der SGK-SR vom Januar 2017 war das Thema "Finanzierung Langzeitpflege" dann erneut traktandiert, wobei wir vorgängig die Unterlagen von Avenir Suisse, "Neue Massstäbe für die Alterspflege", zugestellt erhalten hatten, die genau das Modell eines Pflegesparkontos enthalten. Weil andere Geschäfte dringlicher waren, musste das Traktandum aber verschoben werden; so ist es auch im Protokoll der Sitzung festgehalten. Das Thema wird also an [PAGE 225] einer der nächsten Sitzungen wieder aufgenommen. Damit ist auch die Möglichkeit gegeben, über das Modell von Avenir Suisse, das ja die Grundlage meiner Motion war, in der zuständigen Kommission eine Diskussion zu führen. Die Idee eines Pflegesparkontos kann also auch ohne die Annahme dieser Motion diskutiert werden.

Zur Stellungnahme des Bundesrates: danke, Herr Bundesrat, für die umfassende Stellungnahme! Der Bundesrat teilt darin die Ansicht, dass die Finanzierung von Pflegeleistungen eine grosse Herausforderung in der Zukunft darstellen wird. Er bestätigt, dass sich die Problematik aus demografischen Gründen im Zeitraum um 2030 akzentuieren werde, weshalb die politische Diskussion über mögliche Ansätze rechtzeitig beginnen müsse. Er verweist auch auf jenen Bericht zur Langzeitpflege, den er im Mai 2016 in Erfüllung mehrerer parlamentarischer Vorstösse veröffentlicht hat. Der Bundesrat führt in seiner Stellungnahme weiter aus, dass es aber verfehlt wäre, sich ohne eingehende Abklärungen und ohne den nötigen politischen Diskurs bereits jetzt auf eine bestimmte Option festzulegen. Herr Bundesrat, da haben Sie natürlich Recht. Ich teile diese Haltung.

Ich bin der Auffassung, dass die Diskussion um die Finanzierung der Langzeitpflege weitergeführt werden soll. Das in meiner Motion angedachte Modell soll ein Beitrag dazu sein, auch weitere Lösungsmöglichkeiten zu prüfen, nicht nur jene, die im Bericht zur Langzeitpflege erwähnt sind. Wir müssen im jetzigen Zeitpunkt offen sein für alle innovativen Modelle; alle haben ihre Vor- und Nachteile, auch meine Idee eines obligatorischen Pflegesparkontos. Ich kann deshalb nachvollziehen, dass der Bundesrat am Schluss seiner Stellungnahme schreibt, dass es verfrüht wäre, sich ohne eine breite politische Diskussion auf ein Modell festzulegen und einen gesetzgeberischen Auftrag entgegenzunehmen; damit beantragt er, die Motion abzulehnen.

Ein Gesetzgebungsauftrag für ein Pflegesparkonto ist zurzeit verfrüht, unabhängig davon, für welche Lösung man sich auch immer entscheidet. Deshalb werde ich anschliessend an die Diskussion meine Motion zurückziehen. Wie eingangs erwähnt, wollte ich mit dem Konzept eines Pflegesparkontos eine neue, innovative Variante politisch zum Thema machen - deshalb die Form einer Motion. Ein Zweck ist erreicht: Die politische Diskussion zur Thematik der Langzeitpflege wird weitergeführt, vorerst in der SGK.

Herr Bundesrat, ich habe noch zwei Fragen an Sie, Ihre Stellungnahme betreffend:

1. Finden Sie auch, dass nebst den im Bericht zur Langzeitpflege aufgezeigten Varianten weitere, innovative Lösungsvarianten geprüft werden sollten, wie zum Beispiel das Modell Pflegesparkonto?

2. Habe ich den Bundesrat richtig verstanden: Würde er es begrüssen, wenn der bereits erwähnte Bericht "Bestandesaufnahme und Perspektiven im Bereich der Langzeitpflege" im Parlament, im Plenum beider Räte, diskutiert würde?

Dies meine beiden Fragen. Ich bin nun gespannt auf die Diskussion und auf die Erläuterungen von Herrn Bundesrat Berset. Anschliessend ziehe ich die Motion zurück.