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Eder Joachim · Ständerat · 2017-03-14

Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2017-03-14

Wortprotokoll

Erich Ettlin will mit seiner Motion den Kostenanstieg in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung durch geeignete Kostenbegrenzungsmassnahmen dämpfen. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. Ich habe einen Ordnungsantrag deponiert und beantrage Ihnen die Zuweisung der Motion zur Vorprüfung an die zuständige Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit.

Sie alle haben am 10. März 2017, also vor wenigen Tagen, ein Schreiben von sechs ganz unterschiedlichen Gesundheitsorganisationen erhalten, welche die vorliegende Motion ablehnen. Es sind dies der Ärzteverband FMH; H plus - Die Spitäler der Schweiz; der Verband der forschenden Pharmaunternehmen der Schweiz, Interpharma; der Schweizerische Apothekerverband, Pharmasuisse; die Schweizerische Stiftung SPO Patientenschutz; die Schweizer Krankenversicherer, Santésuisse. Sie alle stellen sich grundsätzliche Fragen wie: Was würde der Vorstoss bewirken? Würden Leistungen verweigert? Steigt mit einer reinen Kostensenkungspolitik das Risiko der Rationierung? Warum beschränkt sich der Motionär bei seinen vorgesehenen Kostenbegrenzungsmassnahmen auf die obligatorische Krankenpflegeversicherung, also auf den Grundleistungskatalog? Was passiert mit den restlichen 60 Prozent der Kosten des Gesundheitswesens? Und so weiter.

Ich äussere mich nicht materiell zum Vorstoss, ich äussere mich auch nicht materiell zur ablehnenden Haltung des Bundesrates und zu den aufgeworfenen Fragen, halte aber fest, dass an der Sitzung unserer SGK vom 25. April 2017 unter anderem zwei parlamentarische Initiativen der SGK-NR traktandiert sind, welche auch die Kosten betreffen. Es handelt sich um die parlamentarische Initiative der SGK-NR 17.401, "Tarifpflege und Entwicklung", und um die parlamentarische Initiative der SGK-NR 17.402, "Steuerung der Kosten im KVG durch Vertragspartner".

Mir scheint der Zeitpunkt günstig, die vorliegende Motion und allfällige weitere Begehren einer gesundheitspolitischen Gesamtschau zu unterziehen. So können diese Anliegen und der Wunsch nach nachhaltigen Massnahmen zur Kostendämpfung im schweizerischen Gesundheitswesen von der Kommission mit der notwendigen Seriosität angegangen werden. Es versteht sich dabei von selbst, dass die betroffenen Leistungserbringer und Organisationen angehört werden müssen.

Zu Ihrer Information: Der Motionär ist mit meinem Ordnungsantrag einverstanden, und auch der Kommissionspräsident ist bereit, den vorgeschlagenen Weg zu beschreiten. Ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie meinen Ordnungsantrag unterstützen. Sollte sich der Motionär auch noch zu Wort melden, wäre ich ihm ebenfalls zu Dank verpflichtet, wenn er sich kurz zum Begriff "Globalbudget" äussern würde. Wenn ich ihn richtig verstanden habe, verlangt er nicht ein Globalbudget, sondern eine Gesundheitskostenbremse.