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Müller Philipp · Ständerat · 2017-03-14

Müller Philipp · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2017-03-14

Wortprotokoll

Gegen den Inhalt dieser Standesinitiative kann man grundsätzlich gar nichts einwenden. Sie rennt offene Türen ein. Auch das Parlament hat dagegen nichts einzuwenden. Es hat ja - das wurde nun vom Kommissionssprecher und vom Sprecher der Minderheit mehrfach zu Recht betont - im Dezember 2016 die Ausländergesetzgebung entsprechend geändert. Man kann heute sagen, dass diese Standesinitiative mit Ausnahme von Ziffer 4 zur Sozialhilfe erfüllt ist. Ziffer 4 zur Sozialhilfe ist aber Thema eines Berichtes, den die Kommission bestellt hat. Dort herrscht Handlungsbedarf, da ist sich die Kommissionsmehrheit mit der Minderheit einig. Dort besteht Konkretisierungsbedarf, wie dies vom Minderheitssprecher ausgeführt worden ist. Das werden wir an die Hand nehmen.

Ich glaube zunehmend nicht mehr an die Kraft des Gesetzes. Seit ich in diesem Parlament bin, und das sind nun auch schon dreizehneinhalb Jahre, schrauben wir an diesen Ausländer- und Asylgesetzen herum. Für mich ist entscheidend, was die Praxis, was der Vollzug bringt. Und dieser obliegt den Kantonen. Wenn wir nun anfangen, zu legiferieren und nochmals zu legiferieren, immer neue Versprechungen zu machen, zu sagen, "wenn ihr hier nochmals Ja sagt, dann wird alles gut", dann muss ich Ihnen sagen: Diese Illusion habe ich schon längst begraben. Ich glaube sogar, in der Schweiz gibt es nur zwei Gesetze, die konsequent vollzogen werden: das Steuergesetz und das Strassenverkehrsgesetz. (Heiterkeit) Vielleicht war das nun etwas überspitzt. Ich will damit nur sagen: Wer schon über dreizehn Jahre in der Kommission ist - eine Ewigkeit, parlamentarisch gesehen vielleicht schon zu lange - und die Protokolle von anno dazumal liest, der kommt zum Ergebnis: Wir können legiferieren, so lange wir wollen, wenn das zuständige Bundesamt bzw. Staatssekretariat und die kantonalen Migrationsbehörden etwas nicht wollen, dann machen sie es eben auch nicht. Dazu gehören beispielsweise die Integrationsvereinbarungen. Diese stehen seit dem 1. Januar 2008, also auch schon einige Zeit, im Gesetz - man könnte, wenn man denn wollte!

Was Ziffer 1 der Standesinitiative betrifft, lese ich Ihnen vor, was in Artikel 33 Absatz 5 des Ausländergesetzes gemäss Vorlage 13.030 steht. Diese haben wir in diesem Saal und hat der Nationalrat im Dezember 2016 verabschiedet. Dieser Entscheid ist also erst gerade ums Eck. "Die Erteilung und die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung", so steht es jetzt im Gesetz, "können mit dem Abschluss einer Integrationsvereinbarung verbunden werden, wenn ein besonderer Integrationsbedarf nach den Kriterien gemäss Artikel 58a besteht."

Sie können nun daraus herauslesen, dass der einzige Unterschied die Kann-Bestimmung ist. Wenn diese Bestimmung stattdessen imperativ ausgestaltet wird, mit imperativ abzuschliessenden Integrationsvereinbarungen, betrifft das notabene nur Ausländerinnen und Ausländer, die aus Drittstaaten in die Schweiz kommen; das muss man auch deutlich sagen. Es geht nicht um Personen, die über die Personenfreizügigkeit in die Schweiz kommen. Dort können Sie gar nichts machen, was über das Freizügigkeitsabkommen hinausgeht. Es sei denn, wir kündigen es oder was auch immer. Das haben wir im vergangenen Dezember ja deutlich gesehen.

Wenn Sie diese Bestimmung nun imperativ ausgestalten und wenn im Sinne des Textes der Standesinitiative St. Gallen mit allen Drittstaatenangehörigen Integrationsvereinbarungen abgeschlossen werden müssen, dann sind jedes Jahr 40 000 bis 45 000 Integrationsvereinbarungen abzuschliessen. Bei einem grossen Teil davon ist das sinnlos, nicht zweckmässig, weil es schlicht und einfach keinen Handlungsbedarf gibt. Zugegeben, es gibt auch einen Teil, bei dem man es tun sollte. Nur, wenn die Kantone es nicht tun, obwohl sie es tun könnten, muss man sich fragen: Sollen wir den Kantonen hier mit einer zwingenden Gesetzgebung etwas aufbürden, was sie gar nicht wollen oder bei dem sie der Meinung sind, es sei nicht nötig?

Es bleibt noch Ziffer 5 zum Widerruf der Niederlassungsbewilligung und zur Rückstufung auf eine Aufenthaltsbewilligung. Dazu zitiere ich nochmals aus Vorlage 13.030, Artikel 63 Absatz 2 - das steht jetzt im Gesetz, es wurde im Dezember 2016 beschlossen: "Die Niederlassungsbewilligung kann widerrufen und durch eine Aufenthaltsbewilligung ersetzt werden, wenn die Integrationskriterien nach Artikel 58a nicht erfüllt sind." Das Anliegen ist somit erfüllt.

Der Sprecher der Minderheit hat angeführt, dass man den Detaillierungsgrad mit der Standesinitiative St. Gallen verbessern sollte. Wir kennen die Verordnung zum Ausländergesetz, das wir in der Wintersession beschlossen haben, aber noch nicht, und wir kennen die Ausführungsverordnungen noch nicht. [PAGE 235]

Im Bereich Sozialhilfe ist es klar, ich habe das eingangs gesagt: Da besteht Handlungsbedarf, da ist sich die Kommission einig, und dazu kommt ein Bericht. Es stellt sich letztlich die Frage: Sollen wir jetzt eine redundante Gesetzgebung in Angriff nehmen, etwas tun, was eigentlich schon auf dem Weg ist? Obwohl ich sicher kein Freund von ungenauer Gesetzgebung bin, die zu weite Lücken offen lässt, da dies mit meiner politischen Zielsetzung in diesem Bereich nicht vereinbar ist, bin ich doch der Meinung - das habe ich insbesondere auch hier in diesem Saal, im Ständerat, gelernt -: Man soll nicht etwas durch einen neuen Beschluss nochmals bekräftigen, was schon auf gutem Weg ist. Ich bin der Meinung, und da sind sich sowohl die Mehrheit als auch die Minderheit wohl einig: Was im Bereich Sozialhilfe noch offen ist, das ist auf gutem Weg.

Daher werde ich dieser Standesinitiative keine Folge geben. Ich würde - das muss ich noch nachschieben - das auch tun, wenn sie aus dem Kanton Aargau käme.