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Frick Bruno · Ständerat · 2002-03-14

Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-03-14

Wortprotokoll

Artikel 59 Absatz 3bis ist jene Bestimmung, an welcher wir gemäss unserem bisherigen Beschluss festhalten wollen. Worum geht es?

Es geht um die Teilnahme von ausgesteuerten Arbeitslosen an Massnahmen und Programmen der Arbeitslosenversicherung zur Schulung und Wiedereingliederung. Bereits heute können ausgesteuerte Arbeitslose an diesen Programmen teilnehmen. Die Möglichkeit ist gegeben, allerdings muss der Kanton für die Kosten aufkommen. Der Nationalrat will nur etwas ändern, nämlich eine Kostenverlagerung zulasten der Arbeitslosenkasse. Nach dem letzten Entscheid des Nationalrates würde die Arbeitslosenkasse 60 Prozent und würden die Kantone 40 Prozent übernehmen. Wir glauben, dass diese Massnahme weiterhin Aufgabe der Kantone sein muss und dass es ein grosser Einbruch ins System der Arbeitslosenversicherung wäre, wenn auch die Massnahmen für die ausgesteuerten Arbeitslosen durch die Arbeitslosenkasse finanziert werden müssten.

Es geht nicht darum, Arbeitslosen eine Massnahme zu verweigern oder zu gestatten - sie besteht ohnehin -, es geht nur darum, wer die Kosten trägt: weiterhin der Kanton oder neu die Arbeitslosenkasse.

Wir sprachen uns in der Kommission mit 7 zu 2 Stimmen dafür aus, dass wir die heutige Regelung beibehalten und die Kantone für die Kosten aufkommen müssen. Das ist der einzige der drei politischen Punkte, wo wir an unserer Fassung festhalten. Es ist von der Tragweite her für die Arbeitslosen der geringste Punkt, hat für sie kaum praktische Bedeutung, sondern lediglich Auswirkungen auf die Kosten der Kantone.

Wir bitten Sie, in diesem Punkt am früheren Beschluss festzuhalten.

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