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Eberle Roland · Ständerat · 2017-03-14

Eberle Roland · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-03-14

Wortprotokoll

Sie schmunzeln, weil Sie sich an mein Votum von gestern erinnern, in dem ich ordnungspolitische Korrektheit gefordert habe. Trotzdem eine Vorbemerkung dazu: Wenn der Bund als Urheber des Jagdgesetzes bereit wäre, den Schutz des Bibers so zu lockern, dass man seinen Bestand regulieren könnte, hätte ich überhaupt kein Problem, dann wäre ich sogar mit meinem guten Freund Robert Cramer einverstanden. Das ist aber leider im Moment nicht so. Wir machen die Erfahrung, dass in der Regel nur das Portemonnaie allfälligen Druck auszuüben vermag. Wenn diese Schäden ansteigen würden, dann könnte - davon gehe ich aus - tatsächlich auch die Frage wieder diskutiert werden, wie man den Biberbestand entsprechend regulieren kann.

Es geht überhaupt nicht darum, den Biber auszurotten, das habe ich schon das letzte Mal ausgeführt. Es geht einfach darum festzuhalten, dass der Biber in unserem Land keine natürlichen Feinde hat, dass die Biberpopulation massiv zunimmt. Es wurde erwähnt, wir haben 2800 Biber in der Schweiz. Davon leben ungefähr 600 bis 700 im Thurgau. Herzlich willkommen! Jeder Mann, jede Frau, alle, die einmal Lust auf eine Biberexkursion haben, können zu uns kommen. Wir haben beste Leute, die auch im Feld arbeiten und vom Druck, der von dieser Population ausgeht, selber betroffen sind. Junge Biber werden aus den Familien verstossen und beginnen halt Gebiete zu besiedeln, welche tatsächlich sehr ungeeignet sind. Da sprechen wir nicht von diesem Zehn-Meter-Korridor an Gewässern, sondern wir sprechen von allen möglichen und unmöglichen Gewässern. Ich warte darauf, dass der erste Swimmingpool von einem Biber besiedelt wird.

Die optimalen Lebensräume, auch wenn sie durch das Gewässerschutzgesetz grösser werden, sind bereits besiedelt. Das führt dazu, dass insbesondere auch landwirtschaftliche Kulturflächen, Drainagen besiedelt werden. Das ist sehr gefährlich, und insbesondere die Infrastrukturschäden - ich habe das das letzte Mal ausgeführt - können zu massiven Haftpflichtfällen führen. Wenn ein Reiter z. B. auf dem Thurdamm einbricht - das sind dann mannshohe Löcher - und sich das Genick bricht, stellt sich die Frage nach der Haftung. Das ist keine Fantasie, es ist einfach ein Glücksfall, dass das bis heute noch nicht passiert ist.

Ich meine, es geht nicht an, dass der einzelne Eigentümer diese Kosten zu tragen hat, auch wenn der Eigentümer die öffentliche Hand ist - dies kann der Fall sein, es kann aber auch anders sein. Im Thurgau ist es so, dass es meistens private Grundeigentümer sind, die diese Schäden erleiden, sei es an Dammbauten, sei es an Strassen, Flurwegen usw. Ich denke, diese Debatte, dieser Wechsel der Haltung oder der Entscheidung hat schon damit zu tun, dass wir uns in der Zwischenzeit mit der ganzen Materie vertiefter auseinandergesetzt haben. Man kann durchaus schlauer werden; es gibt ja den Spruch von Bertolt Brecht: "Wer A sagt, der muss nicht B sagen, er kann auch erkennen, dass A falsch war." [GZ]

In diesem Sinne bitte ich Sie, dieser Standesinitiative Folge zu geben. [PAGE 239]