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Grossen Jürg · Nationalrat · 2017-03-14

Grossen Jürg · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2017-03-14

Wortprotokoll

Mit der Abstimmung vom 28. Februar 2016 wurde vom Volk der Bau einer zweiten Strassentunnelröhre am Gotthard beschlossen. Diesen Entscheid gilt es zu respektieren. Vor der Volksabstimmung wurde vom Bundesrat und von den Befürwortern aber stets betont, dass es dabei nicht um einen Kapazitätsausbau gehe. Eine zweispurige Befahrung der Gotthardröhren ist gemäss Gesetz und Verfassung verboten. Wir können die Schleusen für den Nord-Süd-Verkehr und insbesondere für den Durchgangsverkehr also nicht völlig öffnen. Ich verlange deshalb wie meine beiden Vorredner die Einführung einer Tunnel- und Strassenbenutzungsgebühr am Gotthard bzw. an allen Alpenübergängen im Nationalstrassennetz. Alles andere wäre unfair, und die Probleme würden nur verlagert.

Dieses System wäre ein erster Schritt vorwärts hin zu einer verursachergerechten Verkehrsinfrastrukturfinanzierung. Mit den heutigen digitalen Möglichkeiten kann ein solches System unbürokratisch und benutzerfreundlich eingerichtet werden. Es kann doch nicht sein, dass Schweizer Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer im nahen Ausland überall verursachergerecht zur Kasse gebeten werden und bei uns alle Automobilisten mit der Vignette die sehr teure Strasseninfrastruktur unbegrenzt nutzen können. Alpenquerungen auf den Nord-Süd-Achsen eignen sich besonders dafür, verursachergerechte Gebühren zu erheben. Das haben auch die umliegenden Länder gemerkt.

Selbstverständlich braucht es für die lokale Bevölkerung entsprechende Regelungen. Ich beantrage deshalb in meiner Motion, den Bedürfnissen der Berufspendler und des lokalen Gewerbes Rechnung zu tragen. Sie sollen nach dem Vorbild vergleichbarer Rabattsysteme im grenznahen Ausland angemessen profitieren.

Ich beantrage mit meiner Motion, dass der Ertrag für Betrieb und Unterhalt der alpenquerenden Strassenverbindungen sowie für technische Massnahmen zur Verbesserung des Verkehrsflusses und zur Sicherheit auf dem gesamten Nationalstrassennetz eingesetzt wird. Damit meine ich insbesondere den Ertrag von Personenwagen. Die Einnahmen vom Güterverkehr könnten wie bisher diejenigen aus der LSVA zu einem Drittel den Kantonen und zu zwei Dritteln dem Bund zugeführt werden.

Die vom Bundesrat in der Stellungnahme erwähnten Berichte wurden vor dem Hintergrund der damals bevorstehenden Volksabstimmung zur zweiten Gotthardröhre verfasst. Dabei wird betont, dass eine Maut an sämtlichen Alpenübergängen eine Anpassung der Bundesverfassung erfordern würde. Mit der Annahme des NAF und damit des neuen Verfassungsartikels 85a ist diese Voraussetzung meines Erachtens gegeben. Darin steht wörtlich: "Der Bund erhebt eine Abgabe für die Benützung der Nationalstrassen durch Motorfahrzeuge und Anhänger, die nicht der Schwerverkehrsabgabe unterstehen." Frau Bundespräsidentin, die Ausgangslage hat sich meiner Ansicht nach verändert. Ich bitte Sie, klar zu diesem neuen Tatbestand Stellung zu nehmen und meine Motion zur Annahme zu empfehlen.

Niemand versteht, dass wir Autofahrer im Ausland, z. B. auf der Brenner-Autobahn, am Arlberg, am Montblanc oder am Grossen St. Bernhard, überall für die Alpenquerungen speziell bezahlen müssen, und bei uns können alle gratis durchfahren.

Vielen herzlichen Dank für die Zustimmung zu den beiden anderen Motionen und zu meiner Motion!