Walter Hansjörg · Nationalrat · 2017-03-15
Walter Hansjörg · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-03-15
Wortprotokoll
Im letzten Jahr hat die Subkommission EDI/UVEK einen Dienststellenbesuch beim Bundesamt für Sozialversicherungen vorgenommen. Dieses Bundesamt ist - das ist keine neue Erkenntnis - mit der mittel- bis langfristigen finanziellen Entwicklung konfrontiert. Eine Herausforderung bei der Invalidenversicherung ist unter anderem, eine einheitliche Regelung der Abklärungen zu finden, weil jeder Fall anders ist, weil stets viele Gutachter involviert sind und weil auch kantonale Interessen auf die Entscheidungen einwirken.
Die Integration von IV-Bezügern in den Arbeitsmarkt, also die Umsetzung der letzten IV-Revision, ist zufriedenstellend unterwegs. Wichtig ist vor allem, dass die Arbeitgeber unterstützt werden, indem zum Beispiel Sozialleistungen von der IV übernommen werden, damit die Pensionskassen nicht zu stark belastet werden. Offen ist in diesem Bereich jedoch die Nachhaltigkeit, also wie lange die IV-Bezüger tatsächlich in ihren Stellen und im Arbeitsmarkt verbleiben. Hierzu gibt es, im Gegensatz zur Zahl der Arbeitsmarktintegrationen, noch keine gesicherten statistischen Werte. Wir bekamen den Eindruck, dass gut zusammengearbeitet wird und durch die erfolgreiche Integration von IV-Bezügern die Kosten tatsächlich gesenkt werden können.
Für langjährige IV-Bezüger ist die Integration in einen Arbeitsprozess nachvollziehbar schwierig. Schwierig ist es vor allem mit psychischen Krankheiten, die von aussen nicht sichtbar sind und ein normales Arbeiten verhindern. Der Fokus bezüglich einer erfolgreichen Arbeitsintegration muss dabei auf die jungen Menschen gelegt werden.
Ein weiteres Thema waren die Schwachstellen und Mängel des Sozialversicherungssystems bei teilerwerbstätigen Personen. In einem speziellen Fall entschied das Bundesgericht zugunsten der IV, worauf die betroffene Person den Entscheid an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) weiterzog und Recht erhielt. Der Bundesrat legte als zuständige Instanz Rekurs bei der Grossen Kammer des EGMR ein, die auf das Begehren aber nicht eintrat. Auch hier ist das BSV gefordert, eine taugliche Umsetzung in die Praxis zu finden.
Gerne berichte ich noch über ein weiteres Thema, die Überprüfung der Medizinischen Abklärungsstelle (Medas) der Invalidenversicherung. Das Bundesgericht hat in seinem Entscheid vom 3. Juni 2015 seine langjährige Praxis zur Beurteilung des Rentenanspruchs bei unklaren Beschwerdebildern geändert. Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat die Praxisänderung des Bundesgerichtes im Zusammenhang mit der medizinischen Abklärung psychosomatischer Leiden zum Anlass genommen, die medizinische Begutachtung neu auszurichten.
Im ganzen Bereich der psychischen Krankheiten ist das ein Gebiet, in das sehr viele Stellen involviert sind und in dem oft auch Rekurse gemacht werden. Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat eine neudefinierte Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie entwickelt. Diese Fachorganisation erarbeitet und erstellt die Qualitätsleitlinien für die versicherungspsychiatrischen Gutachten. Das Bundesamt macht gute Erfahrungen mit der anspruchsvollen Umsetzung, und es ist eine gewisse Einheitlichkeit festzustellen.
Zurzeit sieht die GPK bei Medas für die parlamentarische Oberaufsicht keinen weiteren Handlungsbedarf und hat das Geschäft abgeschlossen. Ich habe Sie hiermit darüber informiert.