Arslan Sibel · Nationalrat · 2017-03-15
Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2017-03-15
Wortprotokoll
Wir diskutieren heute über das Bundesgesetz über die Organisation der Strafbehörden des Bundes. Bei diesem Geschäft gab es eine Differenz in Artikel 36 Absatz 3.
Der Nationalrat hatte am 1. März 2017 beschlossen, dass ein Einzelrichter komplexe Fälle an die dreiköpfige Strafkammer überweisen kann. Der Ständerat lehnte dies am 9. März 2017 ab. Gestern hat die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates schliesslich einstimmig entschieden, dem Ständerat zu folgen. Sie teilt die Meinung, dass diese Bestimmung dem Anliegen entspricht, das mit der Schaffung einer Berufungskammer am Bundesstrafgericht aufgenommen worden ist.
Im Detail geht es darum, ob der Präsident oder die Präsidentin der Strafkammer die Möglichkeit erhalten soll, Strafverfahren, die in der Kompetenz des Einzelgerichtes sind, in gewissen Fällen dem Kollegialgericht zu übertragen. 2011 hatte das Bundesstrafgericht dieses Anliegen vorgebracht. Es wurde damit begründet, dass das Einzelgericht die einzige Tatsacheninstanz ist und Fälle beurteilen muss, die komplex sein können. Deswegen schlug das Bundesstrafgericht vor, komplexe Fälle einem Kollegialgericht und nicht dem Einzelgericht unterbreiten zu können, um eine breite Abstützung der Entscheide zu haben.
Mit der Vorlage 13.075 wird nun eine Berufungsinstanz, also eine zweite Tatsacheninstanz, geschaffen, welche die Tatsachen überprüfen kann. Schliesslich soll dafür ein klares und objektives Kriterium, das im Gesetz steht, entscheidend sein, nämlich die Höhe der ausgesprochenen Sanktionen und nicht die Frage der Komplexität eines Falles.
Weil das Anliegen auch aus Sicht Ihrer Kommission für Rechtsfragen mit der Vorlage 13.075 umgesetzt wird, indem am Bundesstrafgericht eine Berufungskammer geschaffen wird, empfiehlt sie Ihnen einstimmig, dem Beschluss des Ständerates zu folgen.