Rieder Beat · Ständerat · 2017-03-15
Rieder Beat · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion · 2017-03-15
Wortprotokoll
Es scheint mir, dass die beste Motion jene ist, bei welcher der Bundesrat bereits vor der Behandlung eine Lösung findet. Nachdem der Bundesrat am 15. Februar 2017 die Ablehnung meiner Motion beantragt hat, kam offenbar Bewegung in die Sache. Denn am 22. Februar 2017 erklärte der Staatsrat des Kantons Wallis in einer Medienmitteilung, dass nach einer erneuten Untersuchung der betroffenen Parzellen entweder diese Parzellen saniert werden könnten, weil sie eine Belastung von über 2 Milligramm Quecksilber pro Kilogramm Erde aufweisen würden, oder dann ohne weitere Massnahmen aus dem Kataster der belasteten Standorte gelöscht würden.
Diese Spitzkehre um 180 Grad wurde mit einem Schreiben vom 21. Februar 2017 an die betroffenen Eigentümer bestätigt. In diesem Schreiben steht: Um die Sicherheit von Mensch und Umwelt zu gewährleisten, sei nach Bekanntwerden der Quecksilberbelastung in Raron und Visp der Perimeter des belasteten Standorts bis zur Klärung der Risiken weitläufig festgelegt worden. Deshalb sei eine Vielzahl von Parzellen in den Katastern der belasteten Standorte eingetragen worden. Nach weiteren eingehenden Untersuchungen sei nun aber klar, dass der Eintrag im Kataster der belasteten Standorte bei unter 2 Milligramm Quecksilber pro Kilogramm Erde nicht das richtige Werkzeug sei. Der Eintrag der Parzellen im Kataster der belasteten Standorte sei für die behördlichen Anordnungen notwendig gewesen. Darüber hinaus brauche es aber diesen Eintrag nicht mehr.
Mit anderen Worten: Sämtliche Parzellen mit einer Belastung von unter 2 Milligramm Quecksilber pro Kilogramm Erde werden aus dem Kataster für belastete Standorte ausgeschieden, und die diesbezüglich negativen Auswirkungen auf den Wert der Parzellen durch den Katastereintrag werden für die Eigentümer verschwinden.
Ich hoffe, dass diese Spitzkehre um 180 Grand nun auch von der Bundespräsidentin so bestätigt wird. Dann könnte ich die Motion zurückziehen, weil der Zweck der Motion erfüllt wäre. Ich warte daher die Erklärung der Bundespräsidentin ab.