Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-03-15
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-03-15
Wortprotokoll
Die Motion Ihrer Kommission für Rechtsfragen verlangt die Ausarbeitung eines Aktionsplans für den Schutz vor Diskriminierung. Die Grundlage dieses Aktionsplans soll der Bundesratsbericht zum Postulat Naef (12.3543) sein.
Das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) hat in seiner Studie "Zugang zur Justiz in Diskriminierungsfällen" verschiedene Empfehlungen formuliert. In seinem Bericht vom Mai 2016 zum Postulat Naef hat der Bundesrat zu diesen Empfehlungen Stellung genommen. Er hat dargelegt, welche dieser Empfehlungen er vertieft prüfen möchte und welche er nicht weiterverfolgen wird. Der Bundesrat hat folglich aufgezeigt, in welchen Bereichen es seiner Meinung nach Handlungsbedarf zur Verbesserung des Schutzes vor Diskriminierung gibt. Er hat sich bereiterklärt, die Empfehlungen des SKMR in diesen Bereichen vertieft zu prüfen.
Nun will Ihre Kommission, dass wir einen Aktionsplan zu diesen Empfehlungen, die der Bundesrat als prüfenswert betrachtet, erarbeiten. Der Bundesrat lehnt die Erarbeitung eines solchen Aktionsplans ab - nicht, weil er das für unnötig hält, wie es soeben von der Minderheit vertreten worden ist. Ich glaube, es wäre noch wichtig, wenn das die Kommission hört: Der Bundesrat findet das nicht unnötig, sondern der Bundesrat weist darauf hin, dass wir Empfehlungen in bestimmten Bereichen bereits zum Teil in laufenden Projekten näher anschauen und dass es aus diesem Grund keinen Sinn macht, jetzt noch einen übergeordneten Aktionsplan dazu zu machen. Wir sind der Meinung, dass es so schneller und effizienter geht. Es ist im Sinne jener, die dieses Anliegen vertreten, dass wir hier rasch vorwärtskommen.
Ich betone es noch einmal: Der Bundesrat sieht Handlungsbedarf, er hat die entsprechenden Felder bereits aufgezeigt. Er ist an verschiedenen Projekten bereits am Arbeiten. Ich nenne hier zum Beispiel die Frage einer Ausdehnung des [PAGE 450] Verbandsklagerechts auf weitere Diskriminierungsbereiche. Wir prüfen das im Zusammenhang mit den Arbeiten zur Revision der Zivilprozessordnung, zu der Sie uns mit der Motion "Anpassung der Zivilprozessordnung" (14.4008) beauftragt haben. Ebenfalls im Rahmen der Arbeiten zur Revision der Zivilprozessordnung prüfen wir die Möglichkeit, die Verfahrenskosten und insbesondere die Gerichtskosten bei Diskriminierungsfällen zu reduzieren. Wir prüfen weiter ein einfaches Verfahren für die Änderung des Geschlechts im Zivilstandsregister, wie man das gesetzlich regeln kann. Damit nehmen wir auch das Anliegen des SKMR auf, das die Schaffung eines unbürokratischen Verfahrens für die Änderung des Geschlechtseintrages empfohlen hat. Dabei handelt es sich übrigens um eine Empfehlung, welche auch die Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin in ihrem Bericht zum Umgang mit Varianten der Geschlechtsentwicklung und der Europarat mit seiner Resolution 2048 im letzten Jahr abgegeben haben.
Das sind drei Beispiele, die zeigen, dass einige Empfehlungen des SKMR, die der Bundesrat näher prüfen möchte, bereits in Bearbeitung sind oder sich mindestens bereits auf dem Radar der zuständigen Verwaltungsstellen befinden. Wir sind der Meinung, dass hier ein Aktionsplan einfach nicht den erhofften Mehrwert bringt, sondern dass wir den Verwaltungsaufwand, der dazu nötig ist, lieber für die konkreten Projekte, wie ich sie Ihnen erwähnt habe, verwenden; dies auch, weil wir der Meinung sind, dass wir so schneller vorwärtskommen. Ich betone es noch einmal, der Bundesrat hat diesbezüglich materiell keine Differenz zur Mehrheit Ihrer Kommission. Auch der Bundesrat hat Handlungsbedarf erkannt. Er hat die Bereiche, wo er Handlungsbedarf sieht und auch entsprechend tätig sein will, bereits erwähnt und aufgezeigt.
In diesem Sinne bitte ich Sie jetzt, die Motion Ihrer Kommission nicht zu unterstützen, aber - noch einmal - nicht, weil wir materielle Differenzen haben, sondern weil wir ein anderes, effizienteres Vorgehen wählen möchten.