Lexipedia

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-03-15

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-03-15

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat Ihnen die Annahme der Motion beantragt, unter dem Hinweis, dass er das, was die Motion verlangt, bereits tut. In der Zwischenzeit, am 20. Dezember des letzten Jahres, haben sich der Europäische Rat und das Europäische Parlament grundsätzlich auf einen Text zur Anpassung der EU-Waffenrichtlinie geeinigt. Der Motionär hat es gesagt: Sie beraten bei dieser Motion eine brandaktuelle Frage, denn das Europäische Parlament hat dem Text gestern definitiv zugestimmt. Der Europäische Rat wird den Text voraussichtlich Ende April verabschieden. Das ist jetzt gerade der Stand der Dinge.

Ich kann Ihnen auch so viel sagen - das sind die Informationen, die ich habe -: Mit Ausnahme der Tschechischen Republik gibt es keine Länder mehr, die grundsätzliche Vorbehalte gegen diese Revision haben. Die anderen Staaten können mit der nun ausgehandelten Revision leben, weil sie auch genügend anpassungsfähig ist. Das gilt übrigens auch für Finnland. Wir hatten ja auch Kontakt mit Finnland. Finnland hatte lange auch Vorbehalte, aber für die Reservisten von Finnland hat man jetzt eine Lösung gefunden.

Die Schweiz hat sich eben im Sinne dieser Motion - wir haben das aber schon vorher gemacht - dafür eingesetzt, dass die Weiterführung der schweizerischen Tradition des Sportschützenwesens möglich ist. Bekanntlich nutzen Sportschützen häufig die ehemalige Armeewaffe. Die Schweiz hat sich also dafür eingesetzt, dass diese bei Beendigung der Dienstpflicht auch weiterhin übernommen werden kann. Dieses Ziel haben wir erreicht. Wir haben für die Schweiz in diesem Sinne jetzt auch im Rahmen dieser Anpassung der Richtlinie eine Ausnahmeregelung erhalten.

Wie geht es weiter? Die Anpassung der EU-Waffenrichtlinie stellt eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes dar, und Sie wissen: Die Assoziierung an Schengen/Dublin war Gegenstand einer Volksabstimmung, sie ist also ein Volksauftrag, damit wir bei Schengen/Dublin dabei sind. Man wusste damals sehr genau, worauf man sich einliess, das war ja intensiv diskutiert worden, dass eben die Schweiz grundsätzlich verpflichtet ist, im Rahmen des Schengen-Besitzstandes Weiterentwicklungen zu übernehmen und dann im nationalen Recht umzusetzen. Wir müssen das also im nationalen Recht umsetzen, es ist keine automatische Übernahme.

Wie geht es jetzt weiter? In einer ersten Phase wird der Bundesrat darüber entscheiden, ob er den Inhalt der geänderten EU-Waffenrichtlinie akzeptiert und eben dann im schweizerischen Recht umsetzen wird. Das heisst, wir sind jetzt noch nicht gerade im Abstimmungskampf zu dieser Frage, sondern ich würde Ihnen eigentlich gerne empfehlen: Schauen Sie die Vorlage, wenn sie dann kommt, noch einmal im Detail an, was drin ist und was nicht drin ist, was sie bedeutet. Ich glaube, da ist jetzt die Diskussion noch zu früh. Das ist auch nicht Gegenstand dieser Motion: Die Motion wollte nur, dass wir für die Schweiz eine gute Ausnahmeregelung für die spezifische schweizerische Tradition herausholen - das haben wir gemacht -, dass wir mit den Staaten zusammenarbeiten, die allenfalls auch Vorbehalte haben; auch das haben wir gemacht. Ich habe Ihnen das Resultat jetzt auch bekanntgegeben. [PAGE 460]