Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-03-15
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-03-15
Wortprotokoll
Die Einführung des Frauenstimmrechts am 16. März 1971 ist schon ein wichtiger Meilenstein, nicht nur was die Gleichstellung von Frau und Mann anbelangt, sondern natürlich auch für die Entwicklung der schweizerischen Demokratie. Stellen Sie sich vor: Die Hälfte der Bevölkerung oder sogar über die Hälfte der Bevölkerung kann nicht mitbestimmen, und man spricht von einer direkten Demokratie! Das ist ja eigentlich aus heutiger Sicht kaum mehr nachzuvollziehen. Weil es auch lange gedauert hat, bis man hier diesen Schritt gemacht hat, ist die Erinnerung daran natürlich sehr wichtig, auch im Hinblick darauf, dass es nach wie vor Ungleichheiten gibt in unserem Land. Denken wir nur an die Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern. Es hat daher sicher eine Berechtigung, dass wir das Anliegen der Gleichstellung nicht vergessen und nicht aus den Augen verlieren.
Trotzdem lehnt der Bundesrat die Einführung eines nationalen Feiertags ab. Es gibt ja mit dem 1. August nur einen nationalen Feiertag. Alle anderen Feiertage legen die Kantone fest. Der Bundesrat ist überzeugt, dass die grosse Bedeutung der Einführung des Frauenstimmrechts auch ohne einen zusätzlichen nationalen Feiertag gebührend gewürdigt werden kann. Dieses Jahr können Sie sich zum Beispiel den Film "Die göttliche Ordnung" anschauen gehen. Das ist nicht nur ein schönes Filmerlebnis, sondern noch einmal eine sehr eindrückliche Erinnerung an diese Zeit und daran, was das für die Frauen damals bedeutet hat. Es gibt ja auch noch den internationalen Frauentag vom 8. März. Auch er ist geeignet dazu, um sich noch einmal an die Einführung des Frauenstimmrechts zu erinnern. Das sind die Überlegungen. Der Bundesrat möchte keinen zusätzlichen arbeitsfreien Tag einführen. Das würde dann halt auch wieder kosten. [GZ]
Wir bitten Sie daher, diese Motion abzulehnen.