Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-03-15
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-03-15
Wortprotokoll
Worum geht es bei dieser Motion? Es geht darum, dass die Motion verlangt, dass bei einer Fremdplatzierung von Kindern den nahen Verwandten mehr Einfluss gewährt werden soll. Insbesondere Grosseltern, Geschwistern und anderen nahen Verwandten sollen ein zwingendes Anhörungsrecht sowie ein Beschwerderecht eingeräumt werden.
Ich möchte zuerst festhalten, dass es für den Bundesrat ganz zentral ist, dass vor einer Fremdplatzierung eines Kindes alle Betroffenen die Möglichkeit erhalten, sich zur vorgesehenen Massnahme zu äussern; dazu gehören in der Regel neben dem Kind und seinen Eltern auch weitere nahestehende Personen wie eben z. B. Geschwister und Grosseltern. Der Bundesrat geht davon aus, dass das in den Fällen, in denen eine Anhörung möglich und sinnvoll ist, auch geschieht.
Es ist aber schon so, dass es manchmal auch Situationen geben kann, in denen das nicht opportun ist. Die öffentliche Kritik, die in der Vergangenheit teilweise zu hören war, hat sicherlich auch dazu beigetragen, dass die Behörden gerade in diesem Punkt sensibilisiert worden sind und allenfalls vorhandene Defizite behoben werden konnten. Letztlich kennen wir aber alle nur Berichte über Einzelfälle. Ich glaube, das ist bei diesem Thema wahrscheinlich etwas vom Anspruchsvollsten: Sie kennen einen Einzelfall, ich kenne auch solche Fälle, manchmal kennen wir vielleicht nicht einmal den ganzen Fall, sondern nur die Berichterstattung darüber, und es ist deshalb schwierig, sich einen Gesamtüberblick zu verschaffen.
Im Rahmen der Arbeiten am Bericht zu den ersten Erfahrungen mit dem neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht hat das Bundesamt für Justiz deshalb eine externe Studie in Auftrag gegeben. Dabei wurden sämtliche Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden befragt, wie sie in einem solchen Fall vorgehen und wen sie vorgängig anhören würden. Die Studie wurde in der Zwischenzeit abgeschlossen, und ich kann Ihnen sagen, Herr Nationalrat Grunder, sie kommt nächstens - wirklich nächstens - in den Bundesrat.
Ja, es dauert manchmal. Aber ich habe jetzt nochmals kurz nachgeschaut: Seit das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft ist, seit 2013, sind, glaube ich, weit über zwanzig Vorstösse eingereicht worden. Es ist eine Schwierigkeit, wenn bei einem Gesetz, das über so lange Zeit entwickelt worden ist und das zuerst auch in den Kantonen implementiert werden muss, schon am ersten Tag und nach jedem Einzelfall zu evaluieren und zu korrigieren begonnen wird. Ich glaube, es war sinnvoll und richtig, dass wir eine gewisse Zeit gewartet haben, um einmal eine solche Studie zu haben.
Ich muss Sie aber jetzt schon warnen: Der Bericht wird nicht auf jede Frage eingehen können und auf jede Frage auch schon die pfannenfertige Antwort liefern. Wir erwarten aber von diesem Bericht, dass er gewisse Situationen, gewisse Fragestellungen anschaut und uns und dann auch Ihnen Hinweise gibt, ob gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.
Ich habe den Bericht bereits gelesen, aber ich darf nichts sagen, weil er zuerst im Bundesrat behandelt werden muss. Aber ich glaube, das sind die Fragestellungen und auch die Antworten, die Sie von diesem Bericht erwarten können. Die Frage der Anhörung nahestehender Personen hat in diesen Bericht auch Eingang gefunden. So viel darf ich Ihnen schon verraten. Aber wie gesagt, der Bundesrat wird sich dann zum allfälligen Handlungsbedarf äussern.
Ich würde Ihnen vorschlagen, dass Sie nicht noch konkrete Gesetzgebungsaufträge erteilen, bis der Bericht vorliegt. Das ist der Grund, weshalb wir die Motion zur Ablehnung empfehlen. Aber ich denke, Sie sehen jetzt bereits, dass wir für diese Frage sensibilisiert sind. Deshalb haben wir das bei der Studie auch mit in Auftrag gegeben. Sobald sich der Bundesrat dazu äussert, haben Sie nachher die Möglichkeit, auch diese Erkenntnisse einmal zu studieren und dann zu schauen, ob Sie an Ihrem Auftrag festhalten möchten oder ob Sie vielleicht aufgrund des Berichtes dann zur Erkenntnis kommen, dass es noch andere Lösungswege gibt.