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Keller-Sutter Karin · Ständerat · 2017-03-16

Keller-Sutter Karin · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2017-03-16

Wortprotokoll

Ich möchte gerne zu zwei Themen etwas sagen. Ich möchte auch noch einmal meine Überlegungen zum Prozess, wie man zu diesem Ergebnis gekommen ist, darlegen, und ich möchte natürlich die Vorlage auch inhaltlich nochmals würdigen. [PAGE 276]

Nach der Einigungskonferenz hiess es in den Medien, die Räte hätten sich auf einen Kompromiss geeinigt. Das ist ja das Wesen der Einigungskonferenz. Von aussen muss man den Eindruck haben, es sei ein Kompromiss. Das Resultat, das heute vorliegt, ist aus meiner Sicht kein Kompromiss. Kollege Germann hat gestern in einem anderen Zusammenhang gesagt, nur weil eine Mehrheit etwas entscheide, könne man das noch nicht als Kompromiss bezeichnen. So verhält es sich auch hier.

Tatsache ist, dass zwei Elemente, der Rentenzuschlag von 70 Franken pro Monat für Neurentner sowie die Erhöhung des Ehepaarplafonds, ebenfalls für Neurentner, ganz zu Beginn der Beratungen von zwei Seiten eingebracht und vereinbart wurden und mit entsprechenden Mehrheiten bis heute verteidigt wurden. Neue Ansätze, Änderungsvorschläge und Varianten wurden kaum aufgenommen, vor allem dann nicht, wenn sie diese beiden Kernpunkte irgendwie infrage stellen oder modifizieren wollten.

Der Kommissionspräsident hat gesagt, es seien in der Einigungskonferenz noch einmal Alternativvorschläge diskutiert worden. Alternativen gab es. Man hätte beispielsweise in der Einigungskonferenz ein Paket schnüren können mit der Variante der ehemaligen Minderheit Kuprecht, wonach der Koordinationsabzug höchstens fünf Achteln der maximalen Altersrente der AHV entsprechen solle. Man hätte den Ehepaarplafond für alle Ehepaare auf 155 Prozent erhöhen können. Ich selbst habe noch zur Diskussion gestellt, dass man die 70 Franken in einer Übergangsfrist von fünf Jahren nur den Frauen gibt. Man sagt ja, diese 70 Franken seien eine Kompensation für die Erhöhung des Rentenalters. Das wäre ein Kompromiss gewesen. Aber man hätte natürlich etwas von diesen Kernpunkten abrücken müssen.

Jetzt kann man sagen, es sei nicht nötig gewesen, dass man die Position ändert, denn man habe schon das beste aller Modelle gehabt. Aber wir alle wissen, dass es bei diesem Geschäft kein Modell gibt, das nur Vorteile hat. Es haben alle Modelle Vor- und Nachteile, hüben wie drüben. Ich glaube, so selbstkritisch muss man sein.

Nun zum Ergebnis: Rufen wir uns nochmals die Zielsetzungen der Reform in Erinnerung, die da sind:

1. Das Leistungsniveau der Altersvorsorge muss erhalten bleiben.

2. Das finanzielle Gleichgewicht der AHV und der beruflichen Vorsorge muss gesichert werden.

3. Die Altersvorsorge muss an die gesellschaftliche Entwicklung angepasst werden.

Ich komme zum Schluss, dass insbesondere die ersten beiden Ziele nicht erreicht sind. Es ging nicht darum - ich möchte hier noch etwas zu Herrn Rechsteiner sagen - abzubauen. Ich muss mindestens für die Minderheit in der ständerätlichen Kommission in Anspruch nehmen: Wir haben diese Zielsetzung immer mitverfolgt und mitgetragen. Es ging nie um Abbau. Auch wir wissen, dass ein Abbau in der Sozialversicherung nicht mehrheitsfähig ist.

Das dritte Ziel wäre mit der Version des Nationalrates wohl besser erreicht worden. Ich denke hier an Menschen mit tiefen Einkommen und Teilzeitarbeitende; ich möchte darauf aber nicht mehr eingehen.

Tatsache ist, dass das heutige Ergebnis das Leistungsniveau der Altersvorsorge erhöht und das finanzielle Gleichgewicht in der AHV nicht sichert, sondern es im Gegenteil verschlechtert. Das ist das Gleiche, wie wenn Sie ein Dach reparieren, damit es nicht mehr reinregnet, gleichzeitig aber noch weitere Löcher ins Dach reissen - und am Schluss können Sie dann den Dachdecker auch nicht mehr bezahlen.

Man hört immer wieder - es wird auch in den Medien gesagt, und es wurde auch entsprechender Druck aufgebaut -, diese Reform sei dringend. Es gebe quasi keine Alternative, es sei deshalb praktisch jedem Vorschlag zuzustimmen - Hauptsache, wir haben eine mehrheitsfähige Reform, koste es, was es wolle. Nun ist es in der Tat so, dass die Anhebung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre und die Absenkung des Umwandlungssatzes auf 6 Prozent wichtig sind. Die Frage ist jedoch: Sind sie den Preis wert, den wir mit dieser Reform bezahlen? Sind sie die Kosten, die zusätzlichen Steuern und Abgaben wert, die wir von der Bevölkerung in diesem Zusammenhang verlangen?

Von der Anhebung des Frauenrentenalters wissen wir, dass diese Massnahme ja 1,2 Milliarden Franken an die Sanierung beiträgt. Dagegen kostet der Ausbau aufgrund des Modells der Mehrheit 2030 bereits 1,4 Milliarden Franken, 2035 sind es 2 Milliarden; der Sanierungsbeitrag der Frauen wird damit also konsumiert.

Die Absenkung des Umwandlungssatzes trifft bekanntlich - darüber haben wir schon mehrfach gesprochen - nur noch eine Minderheit der Versicherten. Es sind 15 Prozent der Versicherten, die davon betroffen sein werden, denn im Überobligatorium wurde der Umwandlungssatz bereits abgesenkt, und von einer Kompensation im Überobligatorium war meines Wissens nie die Rede.

Die Rentenausfälle der Generation zwischen 45 und 65, der auch ich angehöre, werden über die Beiträge des Sicherheitsfonds kompensiert. Eine weitere Kompensation über den Rentenzuschlag, der von den Jungen, den Frauen, den heutigen Rentnern, die nichts bekommen, mitfinanziert wird, ist nicht nur nicht nötig, sondern er ist auch unsolidarisch. Wenigstens ist die Mehrheit von der Argumentation abgekommen, dass es sich hierbei um eine reine Kompensation handelt. Es wird nun klar eingestanden, dass es sich um einen Rentenausbau handelt, und ich bin froh, dass hier jetzt Klartext gesprochen wird.

In der heutigen "NZZ" steht: "Der Vorschlag zur Rentenreform bringt der AHV im Vergleich zum Nichtstun eine starke Ausgabensteigerung." Ich meine, das bringt es auf den Punkt. Der Vorschlag zur Rentenreform bringt in der Tat einen Rentenausbau. Dabei wird dieser Ausbau nicht ausreichend gegenfinanziert. Es ist zwar anzuerkennen, dass die Mehrheit versucht hat, hier dem Nationalrat entgegenzukommen, die Mehrwertsteuererhöhung zu drosseln, aber wir haben ja auch gehört, dass dies auch etwas taktisch motiviert ist. Herr Rechsteiner hat gesagt, das zähle dann in der Abstimmung. Es kann ja auch niemand gegen eine tiefere Mehrwertsteuererhöhung sein. Aber wenn man nachrechnet, geht das einfach nicht auf. Das Nationalratsmodell mit 0,6 Prozent war ja billiger - es war billiger. Wenn Sie ein teureres Modell mit den gleichen Sätzen finanzieren müssen, dann geht das unter dem Strich nicht auf. Sie können im Restaurant ja auch nicht fünf Gänge bestellen und nur drei bezahlen.

Bereits 2027, also in zehn Jahren, schreiben wir in der AHV mit dieser Variante ein Defizit von 1 Milliarde Franken. 2035 sind es bereits 7 Milliarden Franken. Das heisst also, dass wir eine Rentenreform haben müssten, die etwa 2025 greift, wenn Sie 2027 wieder ein Umlagedefizit von 1 Milliarde Franken haben und das erwähnte Defizit verhindern möchten.

Mit dem Rentenzuschlag für Neurentner verschlechtern wir zudem die Ausgangslage für jede weitere Rentenreform. Der Ausbau von heute wird der Abbau oder die Steuererhöhung von morgen sein, denn mit der demografischen Entwicklung ist das unausweichlich, oder Sie müssen dann relativ schnell das Rentenalter erhöhen. Doch nicht einmal ein mögliches Rentenalter von 67 Jahren würde reichen, um das Defizit von 7 Milliarden Franken, also das, was wir 2035 haben werden, gegenzufinanzieren. Die Freude über diesen Ausbau wird also nur von kurzer Dauer sein. Wir erhöhen den Druck auf die Erhöhung des Rentenalters, und das ist aus meiner Sicht nicht verantwortungsvoll. Der Rentenzuschlag führt also zwangsläufig zu Steuererhöhungen, zu einem Leistungsabbau oder zu einem höheren Rentenalter.

Ich habe mir heute früh nochmals überlegt, ob es nach all diesen Arbeiten richtig ist, die Reform in dieser Ausprägung abzulehnen; ich gehöre ja auch der Minderheit Kuprecht/de Courten an, die beantragt, das Ergebnis der Einigungskonferenz sei nicht gutzuheissen. Ich bin aufgrund der dargelegten Überlegungen zum Schluss gekommen, dass es richtig ist, diese Reform nicht zu jedem Preis zu akzeptieren.

Ich möchte keine Reform, für die viele bezahlen und mit der nur wenige etwas bekommen. Die 2,2 Millionen Rentnerinnen und Rentner in unserem Land haben viel zum Wohlstand beigetragen, sie haben auch verzichtet. Das ist eine Generation, die sich nicht viel geleistet hat und sich einen bescheidenen Wohlstand erarbeitet hat. Sie bekommt nichts. Es wird [PAGE 277] immer wieder argumentiert - es wurde auch heute gesagt -, man müsse für sie ja auch keine Kompensationen vorsehen; aber sie hatten tiefere Altersguthaben. Es sind Leute, die mit schmalen Einkommen durch die Welt gehen mussten. Wir schaffen hier also eine Zweiklassen-AHV. Das scheint mir in der Geschichte der Altersvorsorge doch einmalig zu sein. Das ist eine Ungerechtigkeit, die ich nicht akzeptieren kann, und ich glaube, dass auch die Bevölkerung ein feines Gespür für diese Ungerechtigkeit haben wird.

Den Jungen und auch den Ungeborenen überbürden wir die Kosten für eine Reform, die nicht nachhaltig ist; ich habe die Finanzierung dargelegt. Auch hier haben wir eine Zweiklassengesellschaft, auch gegenüber den Jungen. Diese bezahlen nicht nur die Mehrwertsteuer, sondern auch Lohnprozente. Zudem lässt man die Frauen ein Jahr länger arbeiten, um das zu finanzieren.

Unter dem Strich profitiert also allein die Übergangsgeneration, der wir zwanzig Jahre den Besitzstand garantieren. Alle von ihnen bekommen den Rentenzuschlag, ob sie ihn brauchen oder nicht, ob sie eine zweite Säule haben oder nicht. Die Verbesserung der Reform respektive der Ausbau der ersten Säule basiert ausschliesslich auf Steuer- und Abgabeerhöhungen, und das, zu diesem Schluss bin ich gekommen, für eine Reform, die die Ziele, die wir uns zu Beginn gesetzt haben, nicht erfüllt. Über den Anstieg des Bundesanteils haben wir praktisch nie gesprochen. Der Bund finanziert ja bekanntlich über die Steuern praktisch einen Fünftel der AHV. Für eine nichtnachhaltige Reform eine weitere Verschlechterung der Bundesfinanzen in Kauf zu nehmen ist für mich nicht staatstragend.

Die ausgearbeitete Vorlage ist ungerecht gegenüber den Frauen, den Jungen, den heutigen Rentnerinnen und Rentnern - Solidarität sieht für mich anders aus! Ich werde deshalb die Minderheit Kuprecht/de Courten unterstützen.