preparatory:AB 213820
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2017-03-16
Wortprotokoll
Bei der Einführung des zivilen Ersatzdienstes wurde die Vollzugsstelle für den Zivildienst bewusst nicht im damaligen EMD angesiedelt, sondern im damaligen EVD. Es war weitgehend unumstritten, dass der Zivildienst, dessen Grundlage ein Gewissenskonflikt ist, unabhängig von der Armee durch eine zivile Behörde vollzogen werden solle. Die klare Trennung von Armee und Zivildienst in verschiedenen Departementen ist unserer Ansicht nach heute immer noch richtig.
Im WBF sind die Synergien des Zivildienstes gross, weil die Zivildienstleistungen insgesamt auf dem zweiten Arbeitsmarkt erbracht werden. Stichworte dazu sind die Arbeitsmarktneutralität und die Fachkräfte-Initiative. Zudem sind zwei Tätigkeitsbereiche des Zivildienstes - die Landwirtschaft und die Bildung - im WBF angesiedelt. Die Zusammenarbeit zwischen dem WBF und dem VBS ist heute schon auf allen Ebenen möglich. Sie ist eingespielt, sei es bei der Erhebung von Daten, bei der Information von Stellungs- und Dienstpflichtigen oder auch im Bereich von Einsätzen im Zusammenhang mit Katastrophen und Notlagen. Der Bundesrat ist daher der Meinung, dass der Transfer des Zivildienstes in das VBS kaum erkennbaren Nutzen hätte.
VBS und WBF sind sich einig, dass die Alimentierung des Armeebestandes sichergestellt sein muss. Sie beurteilen heute und mit Blick auf die kommenden Jahre vor allem die hohe Zahl der Abgänge aus den WK-Formationen als ernst. Das VBS hat bereits Massnahmen ergriffen. Da es erfahrungsgemäss einige Jahre dauert, bis sich Massnahmen auf den Personalkörper der Milizarmee auswirken, wollen das VBS und das WBF mit ergänzenden Massnahmen erreichen, dass die Alimentierungssituation nachhaltig gesichert ist. Sie sind zur Auffassung gelangt, dass auf beiden Seiten Massnahmen ergriffen werden müssen. Aussagen über den Inhalt und den Zeitpunkt spezifischer Massnahmen sind heute verfrüht. Der Bundesrat hat diesbezüglich noch keine Entscheide gefällt.
Ja, es sind von Jahr zu Jahr mehr Zulassungsgesuche geworden. Wir meinen, dass wir die Gründe kennen - sowohl seitens des Zivildienstes wie auch seitens der Armee. Die Zusammenarbeit zwischen den beiden Departementen ist gut. Wir haben uns in den vergangenen Wochen wiederholt darüber unterhalten und gemeinsam Massnahmen festgelegt, die wir dem Bundesrat zur Beurteilung und zur Entscheidung vorzulegen gedenken.
Allein mit einer Strukturveränderung ist das Problem noch bei Weitem nicht behoben. Ich mache Ihnen beliebt - auch in Absprache mit dem VBS -, dass der Zivildienst im WBF bleibt [PAGE 487] und wir ein Programm vorlegen, wie man die Situation verbessern kann. Es wird diesmal nicht ohne Gesetzesänderungen möglich sein, obwohl wir das in den vergangenen fünf Jahren immer wieder in Abrede gestellt haben, weil wir der Ansicht waren, wir könnten des Problems auf dem Verordnungsweg Meister werden. Wir wissen, was zu tun ist. Eine Strukturveränderung alleine ist nicht die Lösung.