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preparatory:AB 213833

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2017-03-16

Wortprotokoll

Lassen Sie mich zuerst klarstellen, dass der Motionär zwei unterschiedliche Instrumente beschreibt. Zum einen sind es die arbeitsmarktlichen Massnahmen, die als Instrumente der Arbeitslosenversicherung gelten. Hier ist eine rasche und dauerhafte Unterstützung zwecks Wiedereingliederung von Stellensuchenden die Hauptzielsetzung. Die Zielgruppe der explizit registrierten Arbeitslosen steht im Vordergrund. Zum andern, Herr Nationalrat Müller, reden Sie von der Fachkräfte-Initiative. Dort geht es um ungenutzte Potenziale, die aktiviert werden sollen. Es geht also um eine Entschärfung des Fachkräftemangels, letztlich auch um eine Reduktion der Zuwanderung.

Die Fachkräfte-Initiative ist nicht explizit und ausschliesslich auf Stellensuchende ausgerichtet, sondern auch auf allgemein ungenutzte inländische Potenziale. Das ist ganz wichtig.

Betreffend die arbeitsmarktlichen Massnahmen ist es wesentlich festzuhalten, dass die Kantone bestimmen, welche arbeitsmarktlichen Massnahmen für eine erfolgreiche Wiedereingliederung der Stellensuchenden eingesetzt werden sollen. Bei den nationalen arbeitsmarktlichen Massnahmen geht es um eine Ergänzung der Bemühungen der Kantone. Es geht darum, dass rasch und dauerhaft Wiedereingliederungen vollzogen werden können. Der Fokus ist also mehrheitlich auf die höher qualifizierten Fachpersonen gerichtet. Die erzielten Resultate sind notabene sehr gut; die Erfolgsquote liegt zwischen 60 und 80 Prozent.

Die Mittel für nationale arbeitsmarktliche Massnahmen sind gesetzlich plafoniert, und zwar bei höchstens 6 Prozent des Höchstbetrages der kantonalen Massnahmen. Die automatische Erhöhung des Höchstbetrages bei Zunahme der Arbeitslosigkeit bzw. der durchschnittlichen Anzahl Stellensuchender ist möglich. Massnahmen der Arbeitslosenversicherung sind nicht Bestandteil des Leistungskatalogs der Fachkräfte-Initiative. Wir suchen kohärente Strategien. Es geht darum, dass die Massnahmen aller beteiligten Akteure aufeinander abgestimmt werden. Das Budget der Fachkräfte-Initiative ist begrenzt auf 800 000 Franken. Es darf nicht für Massnahmen eingesetzt werden, die anderweitig finanziert werden können.

Fazit: Fachkräfte-Initiative und arbeitsmarktliche Massnahmen sind bezüglich der Ausgestaltung und der Zielsetzung sehr unterschiedlich. Sie sind entsprechend nicht untereinander austauschbar, aber sie bilden eine kohärente Strategie. Wir erwirken mit den Mitteln, die beschränkt, aber existent sind, insgesamt doch sehr ansprechende Resultate. [GZ]

Vor diesem Hintergrund beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion.