preparatory:AB 213844
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2017-03-16
Wortprotokoll
Wie Herr Nationalrat Walti sagt, fordert die Motion den Bundesrat auf, das Binnenmarktgesetz zu ändern, das Ausschreibungsverfahren beim Zugang zu geschlossenen Märkten der Kantone zu verbessern.
Für den Bundesrat sind ein gut funktionierender Binnenmarkt und ein diskriminierungsfreier Marktzugang eine erstrangige Zielsetzung, und die beiden Ziele sind im Binnenmarktgesetz grundsätzlich erfüllt. Es gibt einzelne Bereiche, in denen der Binnenmarkt in der Schweiz nicht ganz funktioniert. Wenn Sie ein Beispiel haben wollen, dann nenne ich Ihnen das Notariatswesen. Aber das ist politisch so gewollt, und der Nationalrat wollte letztes Jahr nicht einmal einen Bericht zur Freizügigkeit der Notare (15.4057) erstellen lassen. Mit anderen Worten: Die Übertragung von kantonalen und kommunalen Monopolen an Private ist grundsätzlich durch das heutige Binnenmarktgesetz gewährleistet.
Das Beschaffungsrecht wird zudem - ich sage es noch einmal - zurzeit gemeinsam mit den Kantonen revidiert. Der Bundesrat hat im letzten Monat die Botschaft zur Revision des Bundesrechtes veröffentlicht. Die Kantone arbeiten am Konkordat, die Verleihung gewisser Konzessionen gilt ausdrücklich als öffentlicher Auftrag und muss ausgeschrieben werden.
Das Binnenmarktgesetz hat sich bewährt und bleibt erhalten. Deshalb gibt es für den Bundesrat keinen Grund, Artikel 2 Absatz 7 des Binnenmarktgesetzes zu ändern. [GZ]
Ich beantrage Ihnen, die Motion abzulehnen.