Lexipedia

Büchler Jakob · Nationalrat · 2017-03-16

Büchler Jakob · Nationalrat · St. Gallen · CVP-Fraktion · 2017-03-16

Wortprotokoll

Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates hat sich an der Sitzung vom 9. und 10. Januar 2017 mit dem Bericht der Studiengruppe Dienstpflichtsysteme befasst. Es wurde eine breite Diskussion über das Verhältnis zwischen den Armeebeständen und der nach wie vor hohen Zahl von Übertritten von der Armee in den Zivildienst geführt. Dabei hat die Kommission mit 13 zu 10 Stimmen beschlossen, die Vollzugsstelle für den Zivildienst vom WBF ins VBS zu übersiedeln.

Der Bericht der Studiengruppe Dienstpflichtsysteme erläutert das Regelwerk, wie die Dienstpflichtigen entweder der Armee, dem Zivildienst oder dem Zivilschutz zugeteilt werden und welche Leistungen sie dort zu erbringen haben. Artikel 59 der Bundesverfassung regelt den Militärdienst und den zivilen Ersatzdienst gleichermassen. Die Militärdienstpflicht umfasst den Dienst in der Armee und den zivilen Ersatzdienst sowie die Wehrpflicht für Untaugliche. Aus systematischen Gründen und zugunsten einer verbesserten Koordination soll nun nach der Mehrheit der Kommission die Vollzugsstelle für den zivilen Ersatzdienst vom WBF ins VBS verschoben werden; diesen Beschluss hat die SiK-NR gefasst.

Es geht der Mehrheit der Kommission in erster Linie um die Sicherung der Armeebestände. Zur Sicherung der Armeebestände müssen laut dem Planungsstab der Armee mindestens 18 500 ausgebildete Rekruten in die Armee, also von den Rekrutenschulen in die Einheiten, übergeführt werden. Die Erfahrung der vergangenen zwei Jahre hat gezeigt, dass diese Zahl deutlich unterschritten wurde. Wenn die Vollzugsstelle im VBS angesiedelt ist, gibt es eine Entscheidung aus einer Hand. Der verfassungsmässige Auftrag der Armee kann nur gelingen, wenn die Armeebestände gesichert werden können. Die Übertritte von der Armee in den Zivildienst haben in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Nach der Abschaffung der Gewissensprüfung stieg die Zahl von damals rund 1800 Personen auf heute über 6500. Dem Trend will nun die Mehrheit der SiK-NR entgegenwirken und als eine Massnahme die Vollzugsstelle für den Zivildienst vom WBF ins VBS transferieren.

Eine Minderheit der Kommission sieht bei dieser Frage keinen Handlungsbedarf. Sie meint, dass die Zusammenarbeit zwischen den Departementen WBF und VBS eigentlich recht gut laufe.

Ich bitte Sie im Namen der Mehrheit der Sicherheitspolitischen Kommission, dieser Motion zuzustimmen.