Markwalder Christa · Nationalrat · 2017-03-16
Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2017-03-16
Wortprotokoll
Mit meiner Motion fordere ich den Bundesrat auf, das Entsendegesetz bezüglich der orts- und branchenüblichen Löhne, der Anrechnung von Zulagen sowie der Unterscheidung von Kurz- und Langzeitentsendungen zu revidieren.
Wir haben heute ein Problem. Ausländische entsandte Arbeitnehmende werden aufgrund der flankierenden Massnahmen gegenüber inländischen Arbeitnehmenden massiv bessergestellt, da sie nebst dem Mindestlohn respektive dem orts- und branchenüblichen Lohn auch die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Reise erstattet erhalten. Dies führt konkret zu einer Inländerdiskriminierung.
Beispielsweise erhält ein entsandter Arbeitnehmer gemäss den Richtlinien des Kantons Zürich zum Entsendegesetz für die gleiche Arbeit 50 000 Franken mehr Jahressalär als jemand mit einem Schweizer Arbeitsvertrag, der oder die Unterkunft und Verpflegung selber bezahlt. Wenn beispielsweise jemand aus Deutschland temporär für ein Projekt in die Schweiz entsandt wird, ist nicht nur das Lohnniveau um einiges höher, sondern die Zulagen führen auch dazu, dass die Person finanziell massiv besser gestellt wird als inländische Angestellte. Dies hat auf Dauer gesehen auch volkswirtschaftlich negative Effekte. Der interne Know-how-Transfer von global tätigen Firmen in die Schweiz wird erschwert. Die Schweiz verliert als Projektstandort von international aktiven Konzernen an Attraktivität. Hinzu kommt, dass die Schweiz mit ihrer starken Währung und dem hohen Lohn- und Lebenskostenniveau ohnehin an Anziehungskraft eingebüsst hat.
Der Bundesrat hat den Handlungsbedarf erkannt und schlägt Lockerungen der Spesentragungspflicht für Langzeit-Entsandte vor, währenddem sich der Fokus meiner Motion auf Kurzzeit-Entsandte richtete. Da mein Anliegen vom Bundesrat aufgenommen wurde und die entsprechende Gesetzesrevision auf dem Weg ist, ziehe ich meine Motion mit dem Appell an den Bundesrat zurück, dass mein Anliegen in der laufenden Revision ebenfalls berücksichtigt und die stossende Inländerdiskriminierung beseitigt werde.